Dienstag, 31.03.2026

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des §§77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.11.2025 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.201.564.600
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.350.352.800
einem Jahresfehlbetrag von 148.788.200

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.163.402.500
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.288.383.000
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 131.810.300
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 169.446.300

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 82.266.700 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.407,217

 

Haushaltssatzung

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412%

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575%

 

2. Gewerbesteuer 450%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 400.000 Euro. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§ 5

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 25.03.2026 für einen Teilbetrag

1. der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 75.000.000 EUR sowie

2. der Verpflichtungsermächtigungen von 80.000.000 EUR

erteilt.

 

Lübeck, 26.03.2026

gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    31.03.2026