Dienstag, 24.03.2026

Örtliche Bekanntmachung

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde (UNB) hat verschiedenen Büros den Auftrag erteilt, eine Neuerfassung der Biotoptypen in den Stadtbezirken Travemünde, Kücknitz, Schlutup, St. Gertrud und Teilen von St. Lorenz Nord und St. Jürgen durchzuführen. Die von der UNB beauftragten Mitarbeiter:innen des o.g. Büros werden im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck in der Zeit von April bis Oktober des Jahres 2026 die notwendigen Begehungen vornehmen.

Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 49 Abs.1 Nr.1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und nach rechtzeitiger Ankündigung Bestandserhebungen vornehmen.

Die rechtzeitige Ankündigung erfolgt gem. § 49 Abs.2 LNatSchG durch diese örtliche Bekanntmachung.

Die Personen können sich als Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde (UNB) ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet die UNB die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen.

 

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister
als untere Naturschutzbehörde

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.03.2026