Mittwoch, 11.03.2026

Bekanntgabe einer öffentlichen Zustellung

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung (gem. § 110 Abs. 3 und 4 i.V.m. § 146 Abs.1 und § 155 Landesverwaltungsgesetz (LVwG))

An den/die Eigentümer:in des Fahrzeugs
Volkswagen, Rot, Aufschrift „Feuerwehr“,
FIN: WV2ZZZ28ZMH008704

wird folgendes Dokument öffentlich zugestellt:

Sicherstellung einer Sache vom 11.03.2026, hier: Aufhebung der Sicherstellung, Mitteilung einer Unterlassungsanordnung, Androhung eines Zwangsgeldes, Aufforderung zur Abholung, Androhung der Verwertung sowie Anhörung zum Kostenbescheid, Hansestadt Lübeck, Bereich Ordnungsamt, Abteilung Kommunaler Ordnungsdienst, Aktenzeichen: 100059194

Verfügender Teil:

  1. Die Sicherstellung der Sache Volkswagen, Rot, Aufschrift „Feuerwehr“, FIN: WV2ZZZ28ZMH008704 wird ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes aufgehoben.
  2. Mit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes haben Sie es zu unterlassen das in Nr. 1 genannte Fahrzeug, nachdem Sie es wieder in Empfang genommen haben, ohne eine gültige Zulassung und mit nicht auf das Fahrzeug zugelassenen und ausgegebenen Kennzeichen auf einer öffentlich gewidmeten Straße abzustellen.
  3. Die sofortige Vollziehung der Nr. 2 wird angeordnet.
  4. Für den Fall der Nichtbefolgung der in Nr. 2 genannten Anordnung wird hiermit die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1.000,00 EUR angedroht.
  5. Sie werden aufgefordert die Sache 2 Wochen nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes in Empfang zu nehmen.
  6. Falls Sie die Sache bis zu der unter 5. angesetzten Frist nicht in Empfang genommen haben, wird Ihnen die Verwertung der Sache angedroht.

Der Verwaltungsakt und seine Begründung kann bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Ordnungsamt, Abteilung Kommunaler Ordnungsdienst, Königstraße 49-57, 23552 Lübeck während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Kontakt:

Ordnungsamt-Kommunaler Ordnungsdienst
Telefonnummer: 0451-122 3113
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

Durch diese öffentliche Zustellung wird eine Frist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.03.2026
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    26.03.2026 23:59 Uhr