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Amtliche Bekanntmachung der Lübecker Badestellen nach der Badegewässerverordnung

Amtliche Bekanntmachung der Lübecker Badestellen
nach der Badegewässerverordnung

 

Gemäß der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 9.April 2008 ist die Hansestadt Lübeck nach § 3 Abs. 1 verpflichtet vor Beginn der Badesaison die Badegewässer zu benennen und in Verbindung mit § 11 öffentlich bekannt zu geben.

Auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck gibt es nachfolgende Badegewässer:

Ostsee:     Der Kurstrand in Travemünde und der Badestrand Priwall

Wakenitz: Das Altstadtbad Krähenteich, das Naturbad Falkenwiese, das Naturbad Marli und Eichholz Der Kleine
                    See

 

Die Liste der Badegewässer liegt beim Bereich Umweltschutz in der Dr. Julius-Leber-Str. 50-52 aus.

Die Öffentlichkeit besitzt nach § 11 die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Badegewässern vorzubringen.

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.04.2012