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Außenbereichssatzung Kaninchenberg

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:      Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der
              Außenbereichsatzung für Teile der Halbinsel Kaninchenberg gem. § 35 (6) BauGB i. V. m. § 13 (2)
              Satz 1 Nr. 2 und § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 16.04.2012 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für Teile der Halbinsel Kaninchenberg gem. § 35 (6) BauGB beschlossen. Der in der gleichen Sitzung vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Außenbereichssatzung Kaninchenberg, bestehend aus dem Text – Teil A – und der Planzeichnung – Teil B – und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 02.05.2012 bis einschließlich 01.06.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer, (Erdgeschoss) öffentlich aus. Der Entwurf der Satzung und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichsatzung nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung liegt im Stadtteil St. Gertrud und umfasst bebaute Teile des Grundstückes Kaninchenbergweg 90 auf der in die Wakenitz hineinragenden Halbinsel Kaninchenberg (Teilflächen der Flurstücke 67, 68, 74, 78, und 83 aus Flur 16 der Gemarkung Schlutup).

 

 

Übersichtsplan

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

Durch die Außenbereichssatzung sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geplante bauliche Arrondierung der Hofanlage Kaninchenberg in Verbindung mit der Veränderung bzw. Beseitigung bestehender, teilweise verfallener Bebauung geschaffen werden.

 

 

Lübeck, 23.04.2012                                                                                                    Hansestadt Lübeck

                                                                                                                                        Der Bürgermeister

                                                                                                                                        Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                                                        Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.04.2012
Anlagen