Anlage 8 der Allgemeine Tarif- und Nutzungsbedingungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck in Kraft ab 01.01.2026.
Inhaltsverzeichnis
1 Seeschiffe zum gewerblichen Gütertransport
2 Binnenschiffe zum gewerblichen Gütertransport
3 Fischereifahrzeuge
4 Wasserfahrzeuge zu sonstigen gewerblichen Zwecken
5 Sportboote, Traditionsfahrzeuge
6 Entsorgungsentgelt
Abkürzungsverzeichnis
BRZ Bruttoraumzahl gemäß Schiffsmessbrief
Entgeltliste Entgeltliste für die Nutzung der Häfen in der Verwaltung der der Hansestadt Lübeck (Anlage 8)
LPA Hansestadt Lübeck - Der Bürgermeister, Bereich Lübeck Port Authority
NB HL-Häfen Allgemeine Tarif- und Nutzungsbedingungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck
Rm Raummeter
Fm Festmeter
Diese Entgeltliste ist eine Anlage der NB HL-Häfen und gilt für die dort geregelten entgeltpflichtigen Nutzungen.
1 Das Netto-Entgelt für im gewerblichen Gütertransport genutzte Seeschiffe beträgt:
a)
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Je Eingang, um anzulegen, und je Ausgang, um den Liegeplatz wieder zu verlassen |
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Je BRZ |
0,155 Euro |
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Mindestens je Aufenthalt (= Ein- und Ausgang) |
155,00 Euro |
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Zuschlag ab Liegedauer von 72 Stunden oder für Warte- und Überbrückungszeit ab deren Beginn |
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je BRZ je angefangene 24 Stunden |
0,028 Euro |
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Mindestens je angefangene 24 Stunden |
56,00 Euro |
b) Das Entgelt für umgeschlagene Güter beträgt:
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Güterart |
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Stückgüter aller Art |
1,40 Euro / 1.000 kg |
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Güter aller Art, die schüttgerecht, greifer- oder pumpfähig sind |
0,32 Euro / 1.000 kg |
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Rohe unbearbeitete Forstprodukte nach Raummaß |
0,84 Euro / 1.000 kg 0,32 Euro / rm 0,50 Euro/ fm |
2 Das Netto-Entgelt für im gewerblichen Gütertransport genutzte Binnenschiffe beträgt:
a)
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Je Aufenthalt zum Be- und/oder Entladen |
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Pauschal |
75,00 Euro |
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Zuschlag ab Liegedauer von 72 Stunden oder nach Ablauf von 24 Stunden für Warte- und Überbrückungszeit |
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Pauschal je angefangene 24 Stunden |
25,00 Euro |
b) Für umgeschlagene Güter gelten die Regelungen gemäß Ziffer 1b).
3 Das Netto-Entgelt für gewerblich zum Fischfang genutzte Fischereifahrzeuge an den hierfür vorgesehenen Liegeplätzen in den Fischereihäfen Travemünde, Schlutup und Gothmund:
a)
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je Kalenderjahr |
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Fischereifahrzeuge bis 8 m |
50,00 Euro |
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Fischereifahrzeuge bis 12,5 m |
80,00 Euro |
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Fischereifahrzeuge über 12,5 m |
120,00 Euro |
b) Für die Benutzung der Kaianlagen beträgt das Entgelt für Fisch, der durch Fischereifahrzeuge angelandet wird, 0,26 Euro / 100 kg.
4 Das Netto-Entgelt beträgt für Wasserfahrzeuge, die im Ausflugsverkehr, bei Stadt- oder Hafenrundfahrten oder ansonsten zur Passagierbeförderung eingesetzt werden:
a) üblicher Liegeplatz bzw. überwiegend genutzte Anlegestelle an den Seebrücken in Travemünde, unabhängig von der Anzahl der Anläufe und beförderten Passagier:innen, je angefangene 30 Kalendertage und je zugelassene Passagier:in:
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In der Zeit von |
01.04. bis 31.10. |
01.11. bis 31.03. |
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für die 1. bis 50. zugelassene Passagier:in |
15,35 Euro |
10,01 Euro |
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für die 51. bis 100. zugelassene Passagier:in |
14,02 Euro |
8,68 Euro |
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für die 101. bis 200. zugelassene Passagier:in |
12,68 Euro |
7,34 Euro |
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ab der 201. zugelassenen Passagier:in |
11,35 Euro |
6,02 Euro |
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mindestens je angefangene 30 Kalendertage |
333,80 Euro |
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b) üblicher Liegeplatz bzw. überwiegend genutzte Anlegestelle im sonstigen Geltungsbereich der NB- HL Häfen, unabhängig von der Anzahl der Anläufe und beförderten Passagier:innen, je angefangene 30 Kalendertage und je zugelassene Passagier:in:
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je zugelassene Passagier:in |
4,01 Euro |
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mindestens |
273,72 Euro |
c) Liegeplatz tageweise (Liegedauer über 4 Stunden) und nicht länger als 7 Kalendertage je Abrechnungsperiode (30 Kalendertage), unabhängig von der Anzahl der beförderten Passagier:innen, je angefangene 24 Stunden:
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bis 20,0 m Länge |
46,73 Euro |
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über 20,0 bis 35,0 m Länge |
73,44 Euro |
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über 35,0 bis 45,0 m Länge |
126,85 Euro |
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über 45,0 m Länge |
140,19 Euro |
Dieses Entgelt gilt auch für sonstige Wasserfahrzeuge, die nicht unter die Ziffern 1, 2, 3 oder 5 fallen.
d) Liegeplatz nicht länger als 4 Stunden, unabhängig von der Anzahl der beförderten Passagier:innen, je angefangene 4 Stunden:
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bis 20,0 m Länge |
23,37 Euro |
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über 20,0 bis 35,0 m Länge |
33,38 Euro |
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über 35,0 bis 45,0 m Länge |
46,73 Euro |
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über 45,0 m Länge |
60,09 Euro |
5 Das Brutto-Entgelt für Sportboote beträgt:
a) Dauerhafte Nutzung
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Fläche, aufgerundet auf volle m² |
Sommersaison 01.04. bis 31.10. |
Wintersaison 01.11. bis 31.03. |
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je m² |
40,00 Euro |
20,00 Euro |
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Mindestbetrag |
800,00 Euro |
400,00 Euro |
b) Gastliegeplätze
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Länge des Wasserfahrzeugs |
je angefangene 24 Stunden |
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Bis 10,0 m |
20,00 Euro |
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Über 10,0 bis 12,5 m |
25,00 Euro |
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Über 12,5 bis 15,0 m |
30,00 Euro |
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Über 15,0 bis 18,0 m |
40,00 Euro |
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Zuschlag je angefangene zusätzliche 5,0 m |
25,00 Euro |
Die vorgenannten Entgelte gelten auch für Traditionsschiffe, sofern sie einen Liegeplatz außerhalb des Museumshafens zu Lübeck e.V. nutzen; der Zuschlag je angefangene zusätzliche 5,0 m beträgt 10,00 Euro.
6 Das Entsorgungsentgelt nach 6.5 NB HL-Häfen beträgt pro Schiffseingang netto:
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Entgelt |
Mindestentgelt |
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Seeschiff |
0,0465 Euro / BRZ |
86,66 Euro |
Lübeck, den 16.12.2025
Jan Lindenau
Bürgermeister