Mittwoch, 24.12.2025

Entgeltliste für die Nutzung der Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck

Anlage 8 der Allgemeine Tarif- und Nutzungsbedingungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck in Kraft ab 01.01.2026.

Inhaltsverzeichnis

1        Seeschiffe zum gewerblichen Gütertransport
2        Binnenschiffe zum gewerblichen Gütertransport
3        Fischereifahrzeuge
4        Wasserfahrzeuge zu sonstigen gewerblichen Zwecken
5        Sportboote, Traditionsfahrzeuge
6        Entsorgungsentgelt

 Abkürzungsverzeichnis

BRZ                    Bruttoraumzahl gemäß Schiffsmessbrief
Entgeltliste       Entgeltliste für die Nutzung der Häfen in der Verwaltung der der Hansestadt Lübeck (Anlage 8)
LPA                    Hansestadt Lübeck - Der Bürgermeister, Bereich Lübeck Port Authority
NB HL-Häfen     Allgemeine Tarif- und Nutzungsbedingungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck
Rm                     Raummeter
Fm                     Festmeter

Diese Entgeltliste ist eine Anlage der NB HL-Häfen und gilt für die dort geregelten entgeltpflichtigen Nutzungen. 

1        Das Netto-Entgelt für im gewerblichen Gütertransport genutzte Seeschiffe beträgt: 

a)

Je Eingang, um anzulegen, und je Ausgang, um den Liegeplatz wieder zu verlassen

Je BRZ

0,155 Euro

Mindestens je Aufenthalt (= Ein- und Ausgang)

155,00 Euro

Zuschlag ab Liegedauer von 72 Stunden oder für Warte- und Überbrückungszeit ab deren Beginn

je BRZ je angefangene 24 Stunden

0,028 Euro

Mindestens je angefangene 24 Stunden

56,00 Euro

 b) Das Entgelt für umgeschlagene Güter beträgt: 

Güterart

 

Stückgüter aller Art

1,40 Euro / 1.000 kg

Güter aller Art, die schüttgerecht, greifer- oder pumpfähig sind

0,32 Euro / 1.000 kg

Rohe unbearbeitete Forstprodukte nach Raummaß

0,84 Euro / 1.000 kg

0,32 Euro / rm

0,50 Euro/ fm

 

2        Das Netto-Entgelt für im gewerblichen Gütertransport genutzte Binnenschiffe beträgt: 

a)

Je Aufenthalt zum Be- und/oder Entladen

Pauschal

75,00 Euro

Zuschlag ab Liegedauer von 72 Stunden oder

nach Ablauf von 24 Stunden für Warte- und Überbrückungszeit

Pauschal je angefangene 24 Stunden

25,00 Euro

 b) Für umgeschlagene Güter gelten die Regelungen gemäß Ziffer 1b). 

3        Das Netto-Entgelt für gewerblich zum Fischfang genutzte Fischereifahrzeuge an den hierfür vorgesehenen Liegeplätzen in den Fischereihäfen Travemünde, Schlutup und Gothmund: 

a)

 

je Kalenderjahr

Fischereifahrzeuge bis 8 m

50,00 Euro

Fischereifahrzeuge bis 12,5 m

80,00 Euro

Fischereifahrzeuge über 12,5 m

120,00 Euro

 

b) Für die Benutzung der Kaianlagen beträgt das Entgelt für Fisch, der durch Fischereifahrzeuge angelandet wird, 0,26 Euro / 100 kg. 

4        Das Netto-Entgelt beträgt für Wasserfahrzeuge, die im Ausflugsverkehr, bei Stadt- oder Hafenrundfahrten oder ansonsten zur Passagierbeförderung eingesetzt werden: 

a) üblicher Liegeplatz bzw. überwiegend genutzte Anlegestelle an den Seebrücken in Travemünde, unabhängig von der Anzahl der Anläufe und beförderten Passagier:innen, je angefangene 30 Kalendertage und je zugelassene Passagier:in: 

In der Zeit von

01.04. bis 31.10.

01.11. bis 31.03.

für die 1. bis 50. zugelassene Passagier:in

15,35 Euro

10,01 Euro

für die 51. bis 100. zugelassene Passagier:in

14,02 Euro

8,68 Euro

für die 101. bis 200. zugelassene Passagier:in

12,68 Euro

7,34 Euro

ab der 201. zugelassenen Passagier:in

11,35 Euro

6,02 Euro

mindestens je angefangene 30 Kalendertage

333,80 Euro

 b) üblicher Liegeplatz bzw. überwiegend genutzte Anlegestelle im sonstigen Geltungsbereich der NB- HL Häfen, unabhängig von der Anzahl der Anläufe und beförderten Passagier:innen, je angefangene 30 Kalendertage und je zugelassene Passagier:in: 

je zugelassene Passagier:in

4,01 Euro

mindestens

273,72 Euro

 c) Liegeplatz tageweise (Liegedauer über 4 Stunden) und nicht länger als 7 Kalendertage je Abrechnungsperiode (30 Kalendertage), unabhängig von der Anzahl der beförderten Passagier:innen, je angefangene 24 Stunden: 

bis 20,0 m Länge

46,73 Euro

über 20,0 bis 35,0 m Länge

73,44 Euro

über 35,0 bis 45,0 m Länge

126,85 Euro

über 45,0 m Länge

140,19 Euro

 

Dieses Entgelt gilt auch für sonstige Wasserfahrzeuge, die nicht unter die Ziffern 1, 2, 3 oder 5 fallen. 

d) Liegeplatz nicht länger als 4 Stunden, unabhängig von der Anzahl der beförderten Passagier:innen, je angefangene 4 Stunden: 

bis 20,0 m Länge

23,37 Euro

über 20,0 bis 35,0 m Länge

33,38 Euro

über 35,0 bis 45,0 m Länge

46,73 Euro

über 45,0 m Länge

60,09 Euro

 

5        Das Brutto-Entgelt für Sportboote beträgt: 

a) Dauerhafte Nutzung 

Fläche, aufgerundet

auf volle m²

Sommersaison

01.04. bis 31.10.

Wintersaison

01.11. bis 31.03.

je m²

40,00 Euro

20,00 Euro

Mindestbetrag

800,00 Euro

400,00 Euro

 b) Gastliegeplätze 

Länge des Wasserfahrzeugs

je angefangene 24 Stunden

Bis 10,0 m

20,00 Euro

Über 10,0 bis 12,5 m

25,00 Euro

Über 12,5 bis 15,0 m

30,00 Euro

Über 15,0 bis 18,0 m

40,00 Euro

Zuschlag je angefangene zusätzliche 5,0 m

25,00 Euro

 

Die vorgenannten Entgelte gelten auch für Traditionsschiffe, sofern sie einen Liegeplatz außerhalb des Museumshafens zu Lübeck e.V. nutzen; der Zuschlag je angefangene zusätzliche 5,0 m beträgt 10,00 Euro. 

6        Das Entsorgungsentgelt nach 6.5 NB HL-Häfen beträgt pro Schiffseingang netto: 

 

Entgelt

Mindestentgelt

Seeschiff

0,0465 Euro / BRZ

86,66 Euro

 

Lübeck, den 16.12.2025

 Jan Lindenau

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    19.12.2025