Montag, 22.12.2025

Änderungen der Allgemeinen Tarif- und Nutzungsbedingungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck

Die „Allgemeinen Tarif- und Nutzungsbedingungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck“ werden wie folgend geändert:

  1. Ziff. 2.1 Aufzählungspunkt 5: nach den Worten „... Zustand zu unterhalten“ werden die Worte „und dies auf Verlangen nachzuweisen“ ergänzt.
  1. Ziff. 4.3 Satz 2 erhält folgende Fassung: „In den Sportboothäfen und –anlagen, im Museumshafen sowie in allen weiteren Fällen, in denen keine Zuständigkeit des Hafenamtes vorliegt, erfolgt die Liegeplatzzuweisung durch die LPA bzw. die:den jeweilige:n Betreiber:in oder hierzu Beauftragte.“ 
  1. Ziff. 5.2 d. erhält folgende Fassung: „Im Falle von Schäden oder Notsituationen das Liegen an den hierfür vorgesehenen oder im Einzelfall zugewiesenen Anlegeeinrichtungen bis maximal 24 Stunden; erforderliche Wartezeiten bis zur nächstmöglichen Öffnung der Drehbrücke, der Hubbrücke oder der Eric-Warburg-Brücke.“ 
  1. Ziff. 5.2 e. erhält folgende Fassung: „Während der Inanspruchnahme von Ver- oder Entsorgungsleistungen an einer hierfür vorgesehenen Anlegeeinrichtung.“ 
  1. Ziff. 5.3 b. wird gestrichen
  1. Ziff. 5.5 erhält folgende Fassung: „Entgeltschuldner:in ist die Nutzer:in nach Ziffer 2.4. Mehrere Nutzer:innen haften gesamtschuldnerisch.

Für angelandeten Fisch ist die am jeweiligen Hafenstandort ansässige Fischereigenossenschaft oder sonstige Organisation der Fischer:innen Entgeltschuldner:in.

Für im gewerblichen Güterverkehr genutzte Binnenschiffe ist für den Aufenthalt zum Be- und Entladen inkl. einer 72 Stunden überschreitenden Liegedauer das jeweilige Umschlagunternehmen Entgeltschuldner:in.“ 

  1. Ziff. 5.7 Satz 1: nach den Worten „... Leistungen kommt“ wird folgendes ergänzt: „, sofern in der Entgeltliste nicht bereits ein Brutto-Entgelt angegeben ist,“. 
  1. Ziff. 8.2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die LPA ist berechtigt, Liegeplätze in den Fischereihäfen Travemünde und Schlutup, die zeitweise oder während der Wintersaison nicht genutzt werden, anderen Nutzer:innen für eine vorübergehende Nutzung bereitzustellen.“ 
  1. Die vorstehenden Änderungen der Allgemeinen Tarif- und Nutzungsbestimmungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck treten am 01.01.2026 in Kraft.

Lübeck, den 16.12.2025

 Jan Lindenau

Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    19.12.2025