4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und
Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 08.12.2025
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 17 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 45 Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, ber. 2004, S. 104) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 749) sowie der §§ 1 Abs. 1, 4 und 6 Abs. 1 bis 5 sowie Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.10.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514), wird die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 02.12.2020 (Lübecker Nachrichten vom 18.12.2020/ Bekanntmachung am 19.12.2020 www.bekanntmachungen.luebeck.de), zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 30.10.2024 (Bekanntmachung am 11.11.2024 www.bekanntmachungen.luebeck.de), nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 27.11.2025 wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
(1) Die Schnee- und Glättebeseitigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer/-innen der anliegenden Grundstücke, ausgenommen der Winterdienstklasse W 0, übertragen:
2. Verkehrsberuhigte Bereiche einschließlich Spielstraßen, die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit dem Verkehrszeichen 325 zu § 42 StVO bzw. mit den Verkehrszeichen 250 in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1010-10 gekennzeichnet sind. Die Schnee- und Glättebeseitigung hat in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite zu erfolgen.
2. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Lübeck, den 08.12.2025
Jan Lindenau
Bürgermeister