Mittwoch, 17.12.2025

Örtliche Bekanntmachung

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 10.12.2025

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.10.2023 (GVOBl. Schl.H. S. 514) wird die Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 (veröffentlicht am 31.03.2022 unter www.bekanntmachungen.luebeck.de) zuletzt geändert mit der 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2023 ( veröffentlicht am 07.12.2023 unter www.bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 06.11.2025 wie folgt geändert:

  1. § 3 Abs.1-erhält folgende Fassung:

    (1)  Die Gebühr bemisst sich als Tagesgebühr je angefangenen Frontmeter für jeden angefangenen Tag und beträgt 4,54 Euro netto für Dauerhändler:innen und 5,57 Euro netto für Tageshändler:innen. Die Frontmeter werden auf volle Frontmeter aufgerundet.

  2. § 3 Abs.2 erhält folgende Fassung:

    (2)  Für die Versorgung der Benutzer:innen mit Elektrizität bemisst sich die Gebühr nach angefangenen kw/h und beträgt 0,50 Euro netto.

  3. Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.

 

Lübeck, den 10.12.2025

 

Jan Lindenau
Der Bürgermeister

 

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  • Veröffentlicht am:
    11.12.2025