Sonntag, 28.04.2024 4° C

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes 03.10.00 – Stadtwerke Moislinger Allee

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 03.10.00
            – Stadtwerke Moislinger Allee – nach § 3 (2) BauGB

 

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 16.04.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 03.10.00 – Stadtwerke Moislinger Allee – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 02.05.2012 bis einschließlich 01.06.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Süd, Gemarkung St. Lorenz, Flur 9 und 10 und umfasst im Wesentlichen das Betriebsgrundstück der Stadtwerke Lübeck mit Bürogebäuden, der Kantine, einer Fahrzeugwaschhalle, sowie die Flächen der ca. 250 Stellplätze.

Es wird begrenzt:

-          im Norden durch das Grundstück Moislinger Allee 7-5 und die Wasserflächen des Stadtgrabens,

-          im Westen durch die Moislinger Allee,

-          im Osten durch den Stadtgraben und

-          im Süden durch eine Grünanlage, die Straße „Zur Sägemühle“, die hinteren Grundstücksgrenzen der
            Grundstücke Zur Sägemühle 1 und Moislinger Allee 19.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:
(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnquartier mit hoher städtebaulicher und gestalterischer Qualität geschaffen werden.

 

Lübeck, 23.04.2012                                                                                                   Hansestadt Lübeck

                                                                                                                                       Der Bürgermeister

                                                                                                                                       Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                                                       Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.04.2012
Anlagen