Montag, 08.12.2025

Öffentliche Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

Der im nachfolgenden Lageplan rot umrandete östliche Abzweig der Straße Borndiek, Flurstück 50/19 tlw., Flur 3, Gemarkung Ivendorf, wird nach § 8 Absatz 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetztes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl Schl.-H. S. 631) eingezogen:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, Sandstraße 27, 23552 Lübeck (Postanschrift: 23539 Lübeck) erhoben werden.

Lübeck, den 19.11.2025

 

Hansestadt Lübeck                                                               Siegel

Der Bürgermeister

Jan Lindenau