1. Am Sonntag, dem 06. Mai 2012, findet die Wahl des Schleswig-Holsteinischen Landtages statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Hansestadt Lübeck ist in 124 Wahlbezirke eingeteilt. Von diesen Wahlbezirken
gehören zum
Wahlkreis 32 Lübeck-Ost die Wahlbezirke , 219, 601-612, 617-624, 701-727, 801, 802, 901, 902, 904-907 und
910,
Wahlkreis 33 Lübeck-West die Wahlbezirke 101-106, 201-225, 301-307, 404-406, 501-508 und 613-616,
Wahlkreis Ostholstein-Süd die Wahlbezirke 903, 908, 911, 912 und 1001-1007.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 10. bis 15.04.2012 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu wählen hat. Diese Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter der Ruf-Nr. (0451) 122 - 4040, durch Aushang im Wahlbüro der Hansestadt Lübeck, Rathaus, in den Stadtteilbüros sowie im Internet unter http://wahlen.luebeck.de mit dem Stichwort “Wahlraumfinder: Wo kann ich wählen“.
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie
eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll,
und die Zweitstimme in der Weise,
dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind
öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der
Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Lübeck, Wahlbüro, Rathaus, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlbehörde absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch im Wahlbüro, Rathaus, abgegeben werden.
Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 6 Abs. 4
des Landeswahlgesetzes).
Lübeck, den 18. April 2012
Der Bürgermeister
Logistik, Statistik und Wahlen