Dienstag, 14.10.2025

Bekanntmachung über die Nachschätzung der Bodenschätzung

Innerhalb der Zeit

vom 15. Oktober 2025 bis ca. 15. Mai 2026

führt das Finanzamt Rendsburg gem. § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemeinde

Lübeck, Hansestadt

in den Gemarkungen

Wulfsdorf, Vorrade und Niederbüssau

eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) durch.

Im Vorwege dazu findet eine Vorbesichtigung des Gemeindegebietes durch den Amtlichen Bodenschätzer des Finanzamtes statt.

Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Jochen Ohlrogge, Vorsitzender des Schätzungsausschusses

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.10.2025