Innerhalb der Zeit
vom 15. Oktober 2025 bis ca. 15. Mai 2026
führt das Finanzamt Rendsburg gem. § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemeinde
Lübeck, Hansestadt
in den Gemarkungen
Wulfsdorf, Vorrade und Niederbüssau
eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) durch.
Im Vorwege dazu findet eine Vorbesichtigung des Gemeindegebietes durch den Amtlichen Bodenschätzer des Finanzamtes statt.
Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Jochen Ohlrogge, Vorsitzender des Schätzungsausschusses