Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 folgende Einziehung beschlossen:
Der im nachfolgenden Lageplan rot umrandete östliche Abzweig der Straße Borndiek, Flurstück 50/19 tlw., Flur 3, Gemarkung Ivendorf, wird eingezogen.
Die Einziehung erfolgt nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631).
In der Zeit vom 09.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 hängt der Lageplan der einzuziehenden Fläche zusammen mit der Vorlage und der Beschlussfassung im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis dienstags jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Sandstraße 27, Zimmer DG 07, zu erheben.
Hansestadt Lübeck
gez.
Der Bürgermeister
Jan Lindenau