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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 14.05.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 30.05.2012 bis einschließlich 02.07.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck, ein Einzelhandelsgutachten, ein Verkehrsgutachten, ein Gutachten betreffend Erfordernis und Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz und eine Artschutzrechtliche Prüfung.

Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Buntekuh südwestlich des Padelügger Weges und nordöstlich der Straße Herrenholz. Im Südosten angrenzend an das Plangebiet befindet sich der Berieb der Lübecker Nachrichten und im Nordwesten angrenzend befindet sich ein Betrieb, der Bauelemente herstellt.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

siehe Anlage unten 


 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des CITTI-Park-Einkaufszentrums geschaffen werden.

 

 

 

 

Lübeck, 21.05.2012                                                                  Hansestadt Lübeck
                                                                                                      Der Bürgermeister
                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.05.2012
Anlagen