Samstag, 23.11.2024 4° C

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 03.58.00-Bahnhofsvorplatz / ZOB / Teilbereich II / Schützenstraße

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz / ZOB / Teilbereich II / Schützenstraße – nach § 3 (2) BauGB

 

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 14.05.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz / ZOB / Teilbereich II / Schützenstraße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 30.05.2012 bis einschließlich 02.07.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Süd, Gemarkung St. Lorenz, Flur 15 und umfasst die Flurstücke 301, 305, 1299/238, 306, 308, 302 und 240/10. Er liegt nordwestlich der Schützenstraße und erstreckt sich bis zu den ehemaligen Flächen der Deutschen Bahn AG. Das Plangebiet wird nordöstlich durch die Hermann-Lange-Straße und südwestlich durch die Grundstücksgrenze zum Grundstück Schützenstraße 20 begrenzt.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

siehe unten in der Anlage 

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für hochwertigen Wohnungsbau geschaffen werden.

 

 

 

Lübeck, 21.05.2012                                                                  Hansestadt Lübeck
                                                                                                      Der Bürgermeister
                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.05.2012
Anlagen