Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp/ Schärenweg –
und zugehörige 122. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Zeit vom 28.07.2025 bis einschließlich 01.09.2025
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 21.07.2025 die Veröffentlichung der Entwürfe des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp/ Schärenweg – und der zugehörigen 122. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Es umfasst die zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und der Wohnsiedlung Bornkamp gelegene Freifläche, die heute in Teilen mit Containern für eine Flüchtlingsunterkunft bestanden ist, sowie Teile des nördlich angrenzenden Kleingartengeländes.
Begrenzt wird das ca. 5,1 ha große Plangebiet
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets für unterschiedliche Nutzergruppen (allgemeines Wohnen, Studierendenwohnen) geschaffen werden.
Die Veröffentlichung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 28.07.2025 bis einschließlich 01.09.2025 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
Verfügbar sind in dieser Zeit die Entwürfe des Bebauungsplans 09.13.00 und der zugehörigen 122. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.
Zusätzlich werden die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt:
montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6173 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten (Baugrundvorerkundung, Schalltechnischen Untersuchung, Artenschutzrechtlichen Prüfung, Untersuchung zum Vorkommen der Zauneidechse, Wasserwirtschaftlicher Begleitplan, Sichtachsenstudie) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), per Post (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 25.07.2025
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung