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7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

7. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
vom 15.05.2012

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 01.02.2011 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 23.02.2012 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

 

1.         In § 6 Abs. 2 Nr. 2 werden die Überschrift und das Aufgabengebiet wie folgt ergänzt:

            Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss

            Vorbereitung von Bürgerschaftsbeschlüssen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 2 GO sowie Unterstützung des
            Rechnungsprüfungsamtes bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

2.         § 6 Abs. 2 Nr. 1 wird gestrichen.

3.         § 6 Abs. 2 Nr. 2 wird Nr. 1.

 

4.         Die bisherigen Nummern 3 bis 12 werden Nummern 2 bis 11

 

 

Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 07. Mai 2012 (Az.: IV 313 – 160.111.2-03) erteilt.

 

Lübeck, den 15.05.2012

 

Bernd Saxe
Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    22.05.2012