Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei –
und zugehörige 126. Änderung des Flächennutzungsplans
hier: Erneute Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 01.08.2025
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.03.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei –und der zugehörigen 126. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Aufgrund der Erweiterung des Plangebiets und der Änderung des städtebaulichen Konzepts erfolgt eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Das ca. 14,2 ha große Plangebiet des Bebauungsplans 24.08.00 liegt im Nordwesten des Stadtteils St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Dornbreite/Krempelsdorf im Westen des Stadtgebiets. Begrenzt wird das Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich der 126. Änderung des Flächennutzungsplans (ca. 5,1 ha) umfasst lediglich einen Teil der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 24.08.00 – konkret die Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei, potentielle Friedhofserweiterungsflächen und nicht mehr genutzte Flächen der Kleingartenanlage
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines städtischen Wohnquartiers mit Geschosswohnungsbau, Reihenhäusern und einer Kindertagesstätte auf städtischen Flächen geschaffen werden. Zusätzlich werden entlang der Friedhofsallee auf privaten rückwärtigen Grundstücksflächen Bauflächen für eine Nachverdichtung mit überwiegend Einfamilien- und Doppelhäusern geplant.
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 01.08.2025 Gelegenheit zur Information über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Veröffentlichung der Planung erfolgt auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene.
Zusätzlich können die Unterlagen im Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – Tel.: 0451-122 6135 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und sich vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), per Post (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins hierzu äußern.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Im weiteren Verfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 04.07.2025
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung