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2. Anhörung Teilfortschreibung des Regionalplanes S-H zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung

 Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck

Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der
Teilfortschreibung des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011
für den Planungsraum
II
zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
 

 

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hatte am 28. Juli 2011 die Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und vom 15. August bis 15. November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Am 27. März 2012 – nach Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen – hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass gemäß § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

 

Entsprechend dem Beschluss der Landesregierung vom 27. März 2012 wird im zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren auch der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 ROG, Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Teilfortschreibung, die für jeden der fünf Planungsräume jeweils aus einem Textteil, einer Karte und einem Umweltbericht besteht, Stellung zu nehmen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt in der Zeit

 

vom 30. Mai bis zum 11. Juli 2012.

 

Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der fünf Teilfortschreibungen erfolgt im o.g. Zeitraum im Internet unter www.wind-sh.de. Dort besteht die Gelegenheit, die Planentwürfe einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.

 

Darüber hinaus liegt der zweite Entwurf des Regionalplanes für den Planungsraum II, der das Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck beinhaltet, in der Zeit vom 30.05.2012 bis 02.07.2012 in der in der Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen, Foyer („i-Punkt“), Mühlendamm 12, 23552 Lübeck während folgender Zeiten

 

Montag bis Mittwoch            08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag                           08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                                    08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen hier einsehen. Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zu den Entwürfen der Teilfortschreibungen sind vorzugsweise elektronisch über die Online-Beteiligungsfunktion, per E-Mail (landesplanungS-H@im.landsh.de), per Post oder zur Niederschrift zu richten an das


Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung, Stadtentwicklung, Wohnraumförderung, Bau- und Vermessungswesen – IV 232
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

 

Bei den Stellungnahmen bitte ich darum, folgende Hinweise zu berücksichtigen:

  • Zu allen Änderungen (Flächenneuausweisungen, Flächenerweiterungen und Flächenstreichungen) gegenüber dem Planungsstand des ersten Entwurfes kann Stellung genommen werden.

 

  • Unberücksichtigt bleiben Flächenneuanmeldungen und Stellungnahmen zu Flächen, die gegenüber dem 1. Entwurf unverändert geblieben sind, soweit sich hieraus keine neuen abwägungsrelevanten Tatsachen ergeben.

 

Auf die Bekanntmachung des Innenministeriums vom 08.05.2012 (Amtsblatt Schleswig-Holstein S. 471) über die zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung der Regionalpläne weist die Hansestadt Lübeck hin.

 

 

Lübeck, 21.05.2012                                                                  Hansestadt Lübeck
                                                                                                      Der Bürgermeister
                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.05.2012