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Örtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung

des MWVATT – Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein

Planfeststellungsverfahren nach § 94 Abs. 1 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein (LWG SH) für die Erweiterung des Lehmannkais 1 auf dem Gelände der Hans Lehmann KG, Luisenhof 13 der Stadt Lübeck – inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung – (Lehmannkai 1+)

 

hier: Festsetzung des Erörterungstermins

  1. Der in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 09. Mai 2022 angekündigte Erörterungstermin gemäß § 140 Abs. 6 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) findet statt am:

 

Mittwoch, 23. Juli 2025, Beginn: 10:00 Uhr 

in den Media Docks

Raum MF 100-1

Willy-Brandt-Allee 31

23554 Lübeck

 

Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin ggf. am 24. Juli 2025 am genannten Erörterungsort fortgesetzt.

Die Entscheidung, ob und inwieweit der Fortsetzungstermin erforderlich wird und zu welcher Uhrzeit dieser beginnen wird, erfolgt am Ende des Termins am 23. Juli 2025 durch die Anhörungsbehörde.

  1. Im Termin werden die rechtzeitig gegen die vorgesehenen Planungen erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Dies erfolgt themenbezogen gemäß Tagesordnung.

 

  1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die gemäß § 140 Absatz 6 Satz 1 LVwG zur Teilnahme am Erörterungstermin berechtigt sind. Die Teilnahme am Termin ist jedem vom Vorhaben Betroffenen freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

 

  1. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen bzw. Stellungnahmen gelten dann als aufrechterhalten.

    Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen bzw. Stellungnahmen in diesem Verfahren ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 140 Abs. 4 LVwG).

 

  1. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

 

  1. Die Anhörungsbehörde stellt den Inhalt der Bekanntmachung auch digital auf der Internetseite BOB-SH / Planfeststellung https://planfeststellung.bob-sh.de/verfahren/hafen-lehmannkai-1plus-in-luebeck/public/detail der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereit.
    Zudem erfolgt gemäß § 20 UVPG eine Internetveröffentlichung auf dem UVP-Verbund-Portal https://www.uvp-verbund.de/.

 

  1. Die themenbezogene Erwiderung der Vorhabenträgerin (Generalerwiderung) findet sich ebenso wie die dafür überarbeitete Version der Verkehrsuntersuchung (Anlage 19) sowie die vorläufige Tagesordnung ebenfalls unter https://planfeststellung.bob-sh.de/verfahren/hafen-lehmannkai-1plus-in-luebeck/public/detail

 

Hinsichtlich der Informationen nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf die Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/APV Service_Kontakt/apv_Datenschutzerklaerung.html?nn=7d8ee508-8aa3-4c40-9f0b de061fad4767 verwiesen. Dort sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

 

Kiel, den 24. Juni 2025

 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,

Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

- Amt für Planfeststellung Verkehr -

Anhörungsbehörde

 

gez. Sommer

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.06.2025