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Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2012

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft

vom 23.02.2012 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

575.681.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

654.873.600

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

79.192.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

567.951.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

624.873.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

             67.791.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

           101.655.600

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.                                                                                               

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  36.614.600  

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  55.490.000 

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

2.957,32

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

          1.        Grundsteuer

                     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                400 %

                     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                               500 %

          2.        Gewerbesteuer                                                                                                                      430 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100.000 EUR unmittelbar. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Bei Beträgen von 100.000,01 EUR bis 250.000 EUR muss der Bürgermeister das Votum des Finanz- und Personalausschusses einholen, ausgenommen davon ist die Verwendung bzw. Weiterleitung von zweckgebundenen Drittmitteln. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

 

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2012

EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.024.000

 

 

die Aufwendungen auf

23.718.500

 

 

der Jahresverlust auf

694.500

 

 

 

 

2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

187.000

 

 

die Ausgaben auf

187.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

2.800.000

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2012 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

§ 7

 

Kassenkredite dürfen mit einer über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Laufzeit maximal bis zum Ende des Planungszeitraumes der mittelfristigen Ergebnisplanung aufgenommen werden.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.05.2012 für das Haushaltsjahr 2012 mit der Beschränkung

 

          eines Teilbetrages der Kredite für Investitionen und

          Investitionsförderungsmaßnahmen von                                                        33.000.000 €

 

und

 

          eines Teilbetrages der Verpflichtungsermächtigungen von                       43.000.000 €

 

erteilt.

 

Lübeck, 23.05.2012
Bürgermeister

 

Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstrasse 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.

 

Lübeck, 23.05.2012
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.06.2012