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Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zwischen Bad Schwartau und Puttgarden,
Planfeststellungsabschnitt 5.1,
Aus- und Neubau der Strecke 1100, beginnend an der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Göhl und Heringsdorf (Bau-km 157,055) bis zum Ende des Planfeststellungsabschnitts im Bereich der Gemeinde Neukirchen (Bau‑km 165,982),
einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung
hier: Festsetzung des Erörterungstermins

 

  1. Der in der Bekanntmachung der Planauslegung angekündigte Erörterungstermin gemäß § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) findet statt am:

20. Juni 2025, Beginn: 10:00 Uhr

im MeerHuus Großenbrode
Südstrand 10
23775 Großenbrode.

  1. Im Termin werden die rechtzeitig gegen die vorgesehenen Planungen erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Dies erfolgt themenbezogen.
  2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme am Erörterungstermin berechtigt sind. Die Teilnahme am Termin ist jedem vom Vorhaben Betroffenen freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben (§ 14 Abs. 1 Satz 3 VwVfG).
  3. Diejenigen, die fristgerechte Einwendungen gegen den Plan erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem zur Erörterung ihrer Einwendungen bzw. Stellungnahme anberaumten Termin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn erörtert werden. Die Einwendungen bzw. Stellungnahmen gelten dann als aufrechterhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen bzw. Stellungnahmen in diesem Verfahren ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG).

  1. Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in der Erörterung behandelt, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.
  2. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
  3. Die Anhörungsbehörde stellt den Inhalt der Bekanntmachung und eine vorläufige Tagesordnung auch digital auf der Internetseite BOB-SH / Planfeststellung https://planfeststellung.bob-sh.de/plan/schienenanbindung-der-fehmarnbeltquerung-pfa-5-1 der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereit.

 

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf die Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren unter schleswig-holstein.de - APV - Service & Kontakt - Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren verwiesen. Dort sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

 

Kiel, den 19. Mai 2025

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,

Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

- Amt für Planfeststellung Verkehr –

Anhörungsbehörde

gez. Quink

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.05.2025