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Bebauungsplan 01.09.00 – Innenstadt / Steuerung der städtebaulichen Entwicklung – und öffentliche Unterrichtung

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 a BauGB für den
            Bebauungsplan 01.09.00 – Innenstadt / Steuerung der städtebaulichen Entwicklung – und öffentliche
            Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nr. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 04.06.2012 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 01.09.00 – Innenstadt / Steuerung der städtebaulichen Entwicklung – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Gem. § 13 a (3) Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 18.06.2012 bis einschließlich 29.06.2012, während der Servicezeiten montags und dienstags jeweils von 8.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.

 

Diese Beteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst zahlreiche Flurstücke im Stadtteil Innenstadt, Gemarkung Innere Stadt.

Die detaillierte Begrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

 

Übersichtsplan

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten durch die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung geschaffen werden.

 

 

 

Lübeck,  11.06.2012                                                                                                      Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                                           Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                           Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    12.06.2012
Anlagen