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Auslegung der Entwürfe der 103. Änderung desF-Planes für Teilbereich „Travem. Landstr./Feuerwache“ und B-Plan 30.01.00

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 103. Änderung des
             Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Travemünder Landstraße /
             Feuerwache“ im Stadtteil Kücknitz und des Bebauungsplanes 30.01.00 – Travemünder Landstraße /
             Feuerwache – gemäß § 3 (2) BauGB

 

Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 04.06.2012 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 103. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Travemünder Landstraße / Feuerwache“ im Stadtteil Kücknitz und des Bebauungsplanes 30.01.00 – Travemünder Landstraße / Feuerwache – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom 20.06.2012 bis einschließlich 23.07.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Landschaftsplan, eine Baugrunderkundung und Beurteilung, eine faunistische Potentialabschätzung und artenschutzrechtliche Betrachtung, eine historisch-deskriptive Erfassung, ein grünordnerischer Fachbeitrag, eine schalltechnische Untersuchung und eine Stellungnahme zu potenzielle Lichtimmissionen.

Desweiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.

Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebaungsplanes sowie die Begründungen dazu können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für den Bebauungsplan: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil Kücknitz, Gemarkung Pöppendorf, Flur 1, Flurstücke 6/15, 6/35 tlw., 52 tlw., 37/10 sowie 47/5 und umfasst die Fläche zwischen der Travemünder Landstraße und der B 75 südlich des ehemaligen Bahnhofes Pöppendorf sowie die angrenzenden Verkehrsflächen.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

 

Übersichtsplan

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

Durch die Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Stachelbeerkamp geschaffen werden.

 

 

Lübeck,  11.06.2012                                                                                                      Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                                           Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                           Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    12.06.2012
Anlagen