AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 29.07.00 – Rehsprung / Farnstieg –
und zugehörige 154. Änderung des Flächennutzungsplans
hier:
1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 04.05.2025
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans 29.07.00 – Rehsprung / Farnstieg – und der zugehörigen 154. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kücknitz. Es umfasst die Fläche des ehemaligen Sportplatzes, die Straßen Roggenstieg und Farnstieg sowie einen Randstreifen des benachbarten Spielplatzes.
Begrenzt wird das ca. 2,3 ha große Plangebiet im Norden durch Wohnbaugrundstücke der Straßen Roggenstieg, Rehsprung und Farnstieg, im Osten durch die Verlängerung der Straße Farnstieg, einen öffentlichen Spielplatz sowie Flächen des Kleingartenvereins Kücknitz e.V. Anlage „Glück Auf“. Die Flächen des Kleingartenvereins begrenzen das Plangebiet auch im Süden. Im Westen schließen die Wohnbaugrundstücke der Straßen Lupinenweg und Josephstraße an das Plangebiet an.
Der räumliche Geltungsbereich der 154. Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt geringfügig hinter dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 29.07.00 – Rehsprung/Farnstieg – zurück, da er die Straßen Roggenstieg und Farnstieg sowie die Teilfläche des Spielplatzes nicht umfasst.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Erweiterung eines Wohngebietes geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 04.05.2025 Gelegenheit zur Information über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben:
Die Veröffentlichung der Planung erfolgt auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene.
Zusätzlich können die Unterlagen im Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – Tel.: 0451-122 6118 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und sich vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), per Post (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins hierzu äußern.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Im weiteren Verfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 11.04.2025
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung