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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark –
und zugehörige 148. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

hier:         Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.04.2025 die Veröffentlichung der Entwürfe des Bebauungsplans 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark – und der zugehörigen 148. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 31.09.00 - Ivendorfer Landstraße / Solarpark – und der zugehörigen 148. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Stadtteil Travemünde, Ortsteil Ivendorf.

Begrenzt wird das ca. 2,9 ha große Plangebiet:

  • im Westen durch die Ivendorfer Landstraße,
  • im Osten durch die Gleisanlagen der Bahnstrecke Lübeck Hbf.– Lübeck – Travemünde Strand,
  • im Norden und Süden jeweils durch eine Kompensationsfläche.

Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.

Die Veröffentlichung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 14.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene

Verfügbar sind in dieser Zeit die Entwürfe des Bebauungsplans 31.09.00 und der zugehörigen 148. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Zusätzlich werden die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt:

montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6132 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten (Bestand Biotop- und Nutzungstypen, Artenschutzgutachten, Blendgutachten) sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Schutzgut Boden: Flächenverbrauch, Flächenversiegelung und Flächennutzung; Standort und Planungsalternativen; Bodenbeschaffenheit und Bodenfunktion; Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung und erforderlicher Ausgleich.
  • Schutzgut Wasser: Betroffenheit von Oberflächengewässern; Beeinträchtigung des Grundwassers und Grundwasserverhältnisse; Planung der Niederschlagswasserbeseitigung.
  • Schutzgut Klima und Luft: Frischluftgebiete, Kaltluftentstehungsgebiete und Luftgeneration; Klima und Mikroklima; Starkregenereignisse.
  • Schutzgüter Pflanzen und Tiere: einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: Flächennutzung und Biotopstrukturen sowie geschützte Biotope; Auswirkungen der Planung auf Lebensräume von Fledermäusen und weiteren Säugetieren sowie Amphibien und Reptilien, Insekten und Weichtieren, Brut und Rastvögeln; Auswirkungen der Planung auf angrenzende FFH-Gebiete, und Naturschutzgebiete; Maßnahmen der naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Kompensation; zu den Auswirkungen der Planung auf Wald, Gehölzstreifen und Gebüsche, Knicks, Bäume und Grünflächen; Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen der naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Kompensation.
  • Landschaftsbild: Veränderung des Landschaftsbildes als Folge der Bebauung; Lage des Plangebietes im Landschaftsraum; Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Eingrünung).
  • Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholung; Staub und Geruch aus den angrenzenden Landwirtschaftsflächen; Immissionen aus verkehrlichen Belastungen, Abfallbeseitigung und Altlasten; Zulässigkeit und Vorhandensein von Betrieben die unter die „Störfallrichtlinie“ (Seveso III-Richtlinie) fallen sowie schwerer Unfälle und Katastrophen.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Auswirkungen der Planungen auf Kulturdenkmale und archäologische Siedlungsflächen; Umgang bei archäologischen Funden und Hinweise auf archäologische Fundstellen.
  • Aussagen zu Wechselbeziehungen und -wirkungen zwischen den Schutzgütern.
  • Aussagen zum Monitoring.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), per Post (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6132) zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 11.04.2025                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.04.2025
Anlagen