Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 26.01.2017 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 780.532.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 815.079.300 EUR
einen Jahresüberschuss von
einen Jahresfehlbetrag von 34.546.800EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 761.067.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 766.745.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 94.206.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 150.712.600 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 29.725.200 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 62.664.400 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 450.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3.349,041
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 30.06.2017 für das Haushaltsjahr 2017 für
einen Teilbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen von 25.000.000 EUR
und einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 42.000.000 EUR
erteilt.
Lübeck, 03.07.2017
gez.
Bernd Saxe
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstraße 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.
Lübeck, 03.07.2017
gez.
Bernd Saxe
Bürgermeister