I. Ausgangslage/Hintergrund
Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße hat jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Dieser Bericht hat nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr zu unterscheiden. Er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.
Die Hansestadt Lübeck ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein Aufgabenträger (ÖPNVG-SH) für den übrigen ÖPNV. Die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist gemäß § 2 Abs. 1 ÖPNVG SH Aufgabe des Landes Schleswig-Holsteins und nicht Gegenstand dieses Berichtes.
Die Hansestadt Lübeck ist als Aufgabenträger für den ÖPNV in seinem Wirkungskreis zuständige Behörde in Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Daher erstellt die Hansestadt Lübeck für ihren Zuständigkeitsbereich diesen Gesamtbericht.
Die Hansestadt Lübeck hat die die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH (SWL Mobil) mit der Durchführung des auf Linienverkehrsgenehmigungen beruhenden straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Gebiet der „Region Lübeck“ betraut. Die Betreuung erfolgte am 27.Februar 2020 mit dem Beschluss der Bürgerschaft zur VO/2020/08633 im Wege einer Inhouse-Vergabe (Direktvergabe) eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA). Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst auch die von der SWL Mobil in den Gebieten der mitbedienten Aufgabenträger (Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Ostholstein, Landkreis Nordwestmecklenburg) zu erbringenden Betriebsleistungen auf Grundlage der hierzu eingeholten Zustimmungserklärungen bzw. Vereinbarungen. Der öDA wurde für die Dauer von zehn Jahren vom 10.06.2020 bis zum 09.06.2030 erteilt.
Bei den gemeinwirtschaftlichen Verkehren, die von den betrauten Unternehmen außerhalb des Stadtgebietes erbracht werden, handelt es sich ausschließlich um sogenannte ausbrechende Verkehre. Das Einverständnis zur Betrauung dieser Verkehre von den jeweiligen Umlandkreisen liegt vor. Auf die Regelungen in Art. 5 Abs. 2 b der EU-VO 1370 wird hierzu verwiesen.
Der Bericht wird vom Bereich Stadtplanung und Bauordnung Abteilung Stadtentwicklung, als der mit der Wahrnehmung der operativen Aufgaben der Aufgabenträgerfunktion beauftragten Organisationseinheit in der Hansestadt Lübeck erstellt.
Die ersten Berichte umfassten jeweils den Zeitraum vom 01.01. – 31.12. Nach Kenntnisnahme durch die Bürgerschaft werden die Berichte öffentlich bekannt gemacht und im Anschluss im Internet auf der Lübeck-Seite eingestellt unter http://bekanntmachungen.luebeck.de/ unter örtliche Bekanntmachungen.
II. Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen
Die SWL Mobil wurden mit der Erbringung des ÖPNV (Linienbusverkehr) im Gebiet der Region Lübeck auf der Grundlage der bestehenden Liniengenehmigungen und dem sich daraus ergebenden Nahverkehrsnetz nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und den Anforderungen des jeweils für die Hansestadt Lübeck geltenden regionalen Nahverkehrsplanes (RNVP) betraut.
Die Erbringung dieser Leistungen wurde als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung definiert.
Es handelt sich um einen sogenannten Dienstleistungsauftrag (ÖDA) im Sinne der EU-VO 1370.
Das betraute Verkehrsunternehmen erbringt die Verkehrsleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, ihm stehen die Beförderungserlöse zu und es trägt die Aufwendungen für die Leistungserstellung.
Die Betrauung beinhaltet
Die Betriebszeiten und die Qualität der Leistung sind detailliert im aktuellen Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck beschrieben.
Im Einzelnen betrugen die im Jahr 2022 erbrachten Leistungen:
Nutzwagenkilometer: 9.411.879 km
Beförderte Personen: 22.013.393
Von der SWL Mobil bediente Linien nach § 42 PBefG: 25
Bediente Haltestellen: 990
Liniennetz und -struktur: siehe https://netzplan.swhl.de/
Die SWL Mobil erbrachte ihre Verkehrsleistung im Jahr 2022 mit 201 Niederflurwagen, davon 42 Elektrowagen,
sowie angemietete Taxen für die Anruflinien bzw. Linientaxifahrten. (Stand: 31.12.2022).
Der Verkehrsvertrag beinhaltet sämtliche Qualitätsanforderungen sowie ein Anreiz- als auch Sanktionssystem.
In der Hansestadt Lübeck findet bei allen Verkehrsunternehmen der landesweite SH-Tarif Anwendung.
III Vergabe ausschließlicher Rechte
Die Hansestadt Lübeck gewährt der SWL Mobil gemäß § 8a Absatz 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots mit Wirkung zum 10.06.2020 das ausschließliche Recht, auf dem durch die Anlage 1 des öDA ausgewiesenen Liniennetz für die gesamte Laufzeit des Dienstleistungsauftrags. Danach ist eine zeitlich-räumliche parallele Verkehrsbedienung durch Dritte untersagt. Der räumliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts begrenzt sich auf das Gebiet der Hansestadt Lübeck; der zeitliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf die den Genehmigungen zugrundeliegenden Betriebszeiten (§ 5 Abs. 1 des öDA sowie Anlage 1.2.1 zum öDA).
https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008875
IV. Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen[1]
Die Finanzierung der Leistung, die die SWL Mobil im Gebiet der Hansestadt Lübeck erbringt, setzt sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im ÖPNV betrugen: 60.837 TEUR
Darin enthalten erwirtschaftete Anreize lt. öffentlichen Dienstleistungsauftrag: 600 TEUR.
Die SWL Mobil hat dafür die folgenden öffentlichen Gelder für die Erbringung der ÖPNV-Leistung erhalten:
Art |
Höhe |
Ausgleichsleistungen für Schwerbehindertenbeförderungen |
2.590 TEUR |
Kommunalisierte Mittel (Anteil zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes |
4.319 TEUR |
Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV (ÖPNV-Rettungsschirm) |
11.561 TEUR |
Zuschüsse der HL zur Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistung |
2.252 TEUR |
Ergebnis ÖPNV (gemeinwirtschaftlich) inkl. Anreizsystem1 |
- 16.368 TEUR |
Daneben zahlt die HL einen Ausgleich an die NSH für die Absenkung der Tarifstufe 3 auf 2 auf dem Lübecker Stadtgebiet in Höhe von EUR 950 TEUR.
V. Daten zur Betreuung/ Direktvergabe der Fähre
Die Durchführung der Fährverkehre (Priwall Fähre) erfolgt als Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB. Es handelt sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und somit ebenfalls um eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der SWL Mobil. Da diese Leistungen nicht unter die Regelungen des EU-VO 1370 fallen, besteht keine Verpflichtung zu einer öffentlichen Berichterstattung. Aus diesem Grunde sind die Daten der Fähre lediglich nachrichtlich aufgegeben.
Leistungsdaten
Leistungen im Fährverkehr (Betriebsstunden): 16.298
Fahrgastzahlen auf den Fähren (ohne Schwerbehinderte): 3.118.841
Aufwand für die Leistungen und deren Finanzierung
Art |
Höhe |
Aufwendungen ÖPNV (=gemeinwirtschaftliche Leistung) |
4.907 TEUR |
Ausgleichsleistungen für Schwerbehindertenbeförderungen |
70 TEUR |
Umsatzerlöse |
4.073 TEUR |
Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV (ÖPNV-Rettungsschirm |
230 TEUR |
Zahlungen der HL |
240 TEUR |
Ergebnis ÖPNV (gemeinwirtschaftlich) inkl. Anreizsystem[2] |
- 151 TEUR |
VI - Fazit
Der Gesamtkostensatz der SWL Mobil auf Basis des Geschäftsjahres 2022 liegt nach den Ermittlungen der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter dem festgelegten Satz für ein durchschnittliches, gut geführtes Unternehmen und erfüllt somit die Vorgabe der Direktvergabe bzw. der Betrauung im Fährverkehr.
Damit erfüllen die Unternehmen SWL Mobil vollumfänglich die Vorgaben des öDA.
Lübeck, den 23.09.2024
Hansestadt Lübeck – 5.610 – Stadtplanung und Bauordnung – Aufgabenträgerschaft ÖPNV
[1] Aufgrund der Periodendifferenzierung und Zuordnung kann es zu leicht abweichenden Darstellungen im Jahresabschluss bei SWL Mobil und LVG kommen.
[2] Negative Zahl = Verlust