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Jahresbericht 2021 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

I. Ausgangslage/Hintergrund

Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße hat jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.

Dieser Bericht hat nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr zu unterscheiden. Er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.

Die Hansestadt Lübeck ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein Aufgabenträger (ÖPNVG-SH) für den übrigen ÖPNV. Die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist gemäß § 2 Abs. 1 ÖPNVG SH Aufgabe des Landes Schleswig-Holsteins und nicht Gegenstand dieses Berichtes.

Die Hansestadt Lübeck ist als Aufgabenträger für den ÖPNV in seinem Wirkungskreis zuständige Behörde in Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Daher erstellt die Hansestadt Lübeck für seinen Zuständigkeitsbereich diesen Gesamtbericht.

Die Hansestadt Lübeck hat die die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH (SWL Mobil) mit der Durchführung des auf Linienverkehrsgenehmigungen beruhenden straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Gebiet der „Region Lübeck“ betraut. Die Betreuung erfolgte am 27.Februar 2020 mit dem Beschluss der Bürgerschaft zur VO/2020/08633 im Wege einer Inhouse-Vergabe (Direktvergabe) eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA). Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst auch die von der SWL Mobil in den Gebieten der mitbedienten Aufgabenträger (Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Ostholstein, Kreis Nordwestmecklenburg) zu erbringenden Betriebsleistungen auf Grundlage der hierzu eingeholten Zustimmungserklärungen bzw. Vereinbarungen. Der öDA wurde für die Dauer von zehn Jahren vom 10.06.2020 bis zum 09.06.2030 erteilt.

Bei den gemeinwirtschaftlichen Verkehren, die von den betrauten Unternehmen außerhalb des Stadtgebietes erbracht werden, handelt es sich ausschließlich um sogenannte ausbrechende Verkehre. Das Einverständnis zur Betrauung dieser Verkehre von den jeweiligen Umlandkreisen liegt vor. Auf die Regelungen in Art. 5 Abs. 2 b der EU-VO 1370 wird hierzu verwiesen.

Der Bericht wird vom Bereich Stadtplanung und Bauordnung Abteilung Stadtentwicklung, als der mit der Wahrnehmung der operativen Aufgaben der Aufgabenträgerfunktion beauftragten Organisationseinheit in der Hansestadt Lübeck erstellt.

Der Bericht umfassten jeweils den Zeitraum vom 01.01. – 31.12. Nach Kenntnisnahme durch die Bürgerschaft wird der Bericht öffentlich bekannt gemacht und im Anschluss im Internet auf der Lübeck-Seite eingestellt unter http://bekanntmachungen.luebeck.de/ örtliche Bekanntmachungen.

II. Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen

Die SWL Mobil wurden mit der Erbringung des ÖPNV (Linienbusverkehr) im Gebiet der Region Lübeck auf der Grundlage der bestehenden Liniengenehmigungen und dem sich daraus ergebenden Nahverkehrsnetz nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und den Anforderungen des jeweils für die Hansestadt Lübeck geltenden regionalen Nahverkehrsplanes (RNVP) betraut.

Die Erbringung dieser Leistungen wurde als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung definiert.

Es handelt sich um einen sogenannten Dienstleistungsauftrag (ÖDA) im Sinne der EU-VO 1370.

Das betraute Verkehrsunternehmen erbringen die Verkehrsleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, ihnen stehen die Beförderungserlöse zu und sie tragen die Aufwendungen für die Leistungserstellung.

Die Betrauung beinhaltet

  • die Durchführung des Betriebs (Beförderungsleistungen einschl. Fahrzeugvorhaltung),
  • das Netzmanagement (Angebots- und Betriebsplanung, Marketing und Vertrieb),
  • die Vorhaltung der Infrastruktur (Betriebshof, ZOB, Haltestellen und sonstige Einrichtungen),
  • die Beachtung tariflicher und sonstiger Maßgaben im Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) sowie
  • die Beachtung der Maßgaben im Rahmen des Aufgabenträgerverbundes – Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH).

Die Betriebszeiten und die Qualität der Leistung sind detailliert im aktuellen Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck beschrieben.

(https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/verkehrskonzepte-oepnv/oepnv-4-regionaler-nahverkehrsplan.html)

Im Einzelnen betrugen die im Jahr 2021 erbrachten Leistungen:

Nutzwagenkilometer: 9.261.732 km

Beförderte Personen: 18.785.866

Von der SWL Mobil bediente Linien nach § 42 PBefG: 25

Bediente Haltestellen: 988

Liniennetz und -struktur: siehe https://netzplan.swhl.de/

Die SWL Mobil erbrachte ihre Verkehrsleistung im Jahr 2021 mit 199 Niederflurwagen davon 24 Elektrowagen

sowie angemietete Taxen für die Anruflinien (Stand: 31.12.2021).

Der Verkehrsvertrag beinhaltet sämtliche Qualitätsanforderungen sowie ein Anreiz- als auch Sanktionssystem.

In der Hansestadt Lübeck findet bei allen Verkehrsunternehmen der landesweite-SH-Tarif Anwendung.

III Vergabe ausschließlicher Rechte

Die Hansestadt Lübeck gewährt der SWL Mobil gemäß § 8a Absatz 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots mit Wirkung zum 10.06.2020 das ausschließliche Recht, auf dem durch die Anlage 1 des öDA ausgewiesenen Liniennetz für die gesamte Laufzeit des Dienstleistungsauftrags. Danach ist eine zeitlich-räumliche parallele Verkehrsbedienung durch Dritte untersagt. Der räumliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts begrenzt sich auf das Gebiet der Hansestadt Lübeck; der zeitliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf die den Genehmigungen zugrundeliegenden Betriebszeiten (§ 5 Abs. 1 des öDA sowie Anlage 1.2.1 zum öDA).

https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008875

IV. Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen[1]

Die Finanzierung der Leistung, die die SWL Mobil im Gebiet der Hansestadt Lübeck erbringt, setzt sich wie folgt zusammen:

Die Aufwendungen für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im ÖPNV betrugen: 53.783 TEUR

Darin enthalten erwirtschaftete Anreize lt. öffentlichen Dienstleistungsauftrag: 570 TEUR.

Die SWL Mobil hat dafür die folgenden öffentlichen Gelder für die Erbringung der ÖPNV-Leistung erhalten:

Art

Höhe

Ausgleichsleistungen für Schwerbehindertenbeförderungen

2.319 TEUR

Kommunalisierte Mittel (Anteil zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes

3.862 TEUR

Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV (ÖPNV-Rettungsschirm)

8.143 TEUR

Zuschüsse der HL zur Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistung

1.111 TEUR

Ergebnis ÖPNV (gemeinwirtschaftlich) inkl. Anreizsystem2

-       12.468 TEUR

Investive Zuschüsse der HL

1.614 TEUR

 

V. Daten zur Betreuung/ Direktvergabe der Fähre

Die Durchführung der Fährverkehre (Priwall Fähre) erfolgt als Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB. Es handelt sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und somit ebenfalls um eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der SWL Mobil. Da diese Leistungen nicht unter die Regelungen des EU-VO 1370 fallen, besteht keine Verpflichtung zu einer öffentlichen Berichterstattung. Aus diesem Grunde sind die Daten der Fähre lediglich nachrichtlich aufgegeben.

Leistungsdaten

Leistungen im Fährverkehr (Betriebsstunden): 16.298

Fahrgastzahlen auf den Fähren (ohne Schwerbehinderte): 3.118.841[2]

Aufwand für die Leistungen und deren Finanzierung

Art

Höhe

Aufwendungen ÖPNV (=gemeinwirtschaftliche Leistung)

4.047 TEUR

Ausgleichsleistungen für Schwerbehindertenbeförderungen

70 TEUR

Umsatzerlöse

3.821 TEUR

Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV (ÖPNV-Rettungsschirm

149 TEUR

Zahlungen der HL

385 TEUR

Ergebnis ÖPNV (gemeinwirtschaftlich) inkl. Anreizsystem[3]

190 TEUR

VI - Fazit

Der Gesamtkostensatz der SWL Mobil auf Basis des Geschäftsjahres 2021 liegt nach den Ermittlungen der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter dem festgelegten Satz für ein durchschnittliches, gut geführtes Unternehmen und erfüllt somit die Vorgabe der Direktvergabe bzw. der Betrauung im Fährverkehr.

Damit erfüllen die Unternehmen SWL Mobil vollumfänglich die Vorgaben des öDA.

Lübeck, den 06.06.2024 

Hansestadt Lübeck – 5.610 – Stadtplanung und Bauordnung – Aufgabenträgerschaft ÖPNV

 

[1] Aufgrund der Periodendifferenzierung und Zuordnung kann es zu leicht abweichenden Darstellungen im Jahresabschluss bei SWL Mobil und LVG kommen.

[2] Inkl. Fahrgäste in den Sommerferien am entgeltfreien Wochenende

[3] Negative Zahl = Verlust

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.03.2025