Bekanntmachung der Einziehungsabsicht
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 24.05.2012 folgende Einziehung gemäß Plan beschlossen:
Teilfläche des Parkplatzes St. Hubertus und eines Teilstücks des öffentlichen Weges zum Pallasweg:
Gemarkung Strecknitz, Flur 3, Flurstück 8/299 tlw.
(Skizze: siehe unten)
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 20.06.2012 bis 18.07.2012 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für alle zur Einsicht aus.
Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – oder im i-Punkt zu erheben.
Lübeck, den 04.06.2012
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister