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Bekanntmachung Erörterungstermin Elbe-Lübeck Ltg 1. BA - Sahms-Lübeck West

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau und Betrieb der 380-/110-kV-Leitung Sahms-Lübeck/West (LH-13-342)

 

1) Das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) setzt den in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 14.08.2024 angekündigten Erörterungstermin auf

Donnerstag, den 27.03.2025
Beginn 10:00 Uhr
in den Media Docks
Willy-Brandt-Allee 31
23554 Lübeck

fest.

Sollten nicht alle Tagesordnungspunkte abschließend behandelt werden können, wird die Erörterung am Freitag, den 28.03.2025, 10:00 Uhr, fortgeführt. Über die Fortsetzung des Termins wird am Ende des ersten Erörterungstages entschieden. Ein Hinweis dazu erfolgt am Abend des 27. März auf der Internetseite des AfPE (www.schleswig-holstein.de/afpe oder über planfeststellung.bob-sh.de, dort Vorhaben „Sahms-Lübeck West“).

2) Die Tagesordnung kann ca. eine Woche vor dem Termin auf der in Nr. 1 genannten Internetseite eingesehen werden.

3) In dem Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie Stellungnahmen der Umweltvereinigungen und der Träger öffentlicher Belange erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden (Teilnahmeberechtigte), freigestellt. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Diese hat die Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

4) Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Einwenders/ einer Einwenderin in diesem Termin kann auch ohne ihn/ sie verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.

5) Ergänzende und neue Einwendungen bzw. Stellungnahmen im Erörterungstermin sind für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 140 Abs. 4 S. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -)).

6) Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

7) Der Erörterungstermin ist gem. § 140 Abs.6 i.V. mit § 135 Abs. 1 LVwG nicht öffentlich.

Kiel, 24.02.2025
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz,
Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
-Amt für Planfeststellung Energie-
gez. Martens

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.03.2025