Innerhalb der Zeit
vom 24. März bis ca. 05. Dezember 2025
führt das Finanzamt Rendsburg gem. § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemeinde
Lübeck, Hansestadt
in den Gemarkungen
Groß Steinrade, Moisling, Niendorf-Moorgarten und Genin
eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) durch.
Im Vorwege dazu findet voraussichtlich in der Woche vom 17. bis 21. März eine Vorbesichtigung des Gemeindegebietes durch den Amtlichen Bodenschätzer des Finanzamtes statt.
Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Jochen Ohlrogge, Vorsitzender des Schätzungsausschusses