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Bekanntmachung über die Nachschätzung der Bodenschätzung

Innerhalb der Zeit

vom 24. März bis ca. 05. Dezember 2025

führt das Finanzamt Rendsburg gem. § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemeinde

Lübeck, Hansestadt

in den Gemarkungen

Groß Steinrade, Moisling, Niendorf-Moorgarten und Genin

eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) durch.

Im Vorwege dazu findet voraussichtlich in der Woche vom 17. bis 21. März eine Vorbesichtigung des Gemeindegebietes durch den Amtlichen Bodenschätzer des Finanzamtes statt.

Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

 

Jochen Ohlrogge, Vorsitzender des Schätzungsausschusses

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  • Veröffentlicht am:
    10.03.2025