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Öffentliche Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan 03.59.01_Hansestraße / MärkischeStr.

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 03.59.01
            – Hansestraße / Märkische Straße (1. Änderung) – nach § 3 (2) BauGB

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 18.06.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 03.59.01 – Hansestraße / Märkische Straße (1. Änderung) – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 04.07.2012 bis einschließlich 06.08.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Einwirkungsbereich von Schallquellen des Schienen- und Straßenverkehrs. Daher wurde ein Lärmgutachten erstellt, welches ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Süd und umfasst die Flurstücke 1/12 (Hansestraße 136), 1/13 (Hansering 57), 1/55 (Hansering 57a), 1/57, 1/76 (Hansering 138 und 140), 1/93 (Hansering 59) sowie teilweise die Flurstücke 776/5 (Hansering) und 1/64 (Hansestraße) Flur 13, Gemarkung St. Lorenz.

Begrenzt wird das 1,2 ha große Plangebiet im Osten und Süden durch die Straßen Hansering und Hansestraße. Im Norden schließt sich auf dem Flurstück 15/446 eine zweistöckige und im Westen auf dem Flurstück 1/73 eine dreistöckige Wohnanlage an. Nördlich angrenzend an der Straße am Hansering befindet sich zudem auf dem Flurstück 15/434 und 1/68 die ehemalige Aufstellfläche für einen Strommast. Dieser wurde im Zuge der Demontage der Stromleitung zurückgebaut. Hinter der nördlich angrenzenden Wohnbebauung verläuft die Bahnstrecke Hamburg – Bad Schwartau.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:
(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 26 Reiheneigenheimen in zweigeschossiger Bebauung plus Dachgeschoss geschaffen werden.

 

Lübeck, 25.06.2012                                                                                                       Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                                           Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                           Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.06.2012
Anlagen