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3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

3. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
vom 13.02.2025

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 22.04.2022 (veröffentlicht am 26.04.2022 im Internet unter www.
Bekanntmachungen.luebeck.de) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.03.2024 (veröffentlicht am 14.03.2024 im Internet unter www. Bekanntmachungen.luebeck.de)
nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 28.11.2024 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes SchleswigHolstein wie folgt geändert:

1.
§ 14 Abs. 1 wird am Ende des Absatzes folgender Satz ergänzt:
Entschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Funktionsträger:innen der Freiwilligen Feuerwehren sind in der Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr geregelt.

2.
§ 14 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
Das Sitzungsgeld beträgt 100 % des jeweils in der EntschVO festgelegten Höchstsatzes.

3.
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 28.01.2025
(Az.: IV 313-2441/2025) erteilt.

Lübeck, den 13.02.2025
gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.02.2025