Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die 111 Wahlbezirke der Hansestadt Lübeck wird in der Zeit vom
02. bis 07.02.2025
In der Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck, Rathaus, (Eingang Marktseite), während der Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 18.00 sowie am Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Das Wahlbüro ist für gehbehinderte Personen oder Rollstuhlfahrer barrierefrei über den Haupteingang des Rathauses Lübeck, Breite Straße 62, zu erreichen.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 02. bis spätestens am 07.02.2025 bis 12.00 Uhr, bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen, Wahl-Zentrale, Rathaus/Großer Börsensaal, 23539 Lübeck, Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Lübeck, den 10. Januar 2025
Hansestadt Lübeck
Der Kreiswahlleiter