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Öffentliche Bekanntmachung einer Widmungsverfügung Gemarkung Strecknitz

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, hat am 14.06.2012 folgende Widmungsverfügung erlassen:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631, 2004 S. 140) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 24.05.2012 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:

Gemarkung:Strecknitz Flur: Flurstücke:
Langelandring 1 411
Fehmarnring 410
Poelring 409
Vilmring 408
Darßer Schwelle 400
Sundweg 402
Teilfläche Bornkamp (ca. ab Darßer Schwelle 2 bis 32s)     401 tlw.
Schärenweg 386 tlw.

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

      2.    Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats  nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 661 Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.

     3.      Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
              Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.

 

Lübeck, den 14.06.2012

gez. Saxe           Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.07.2012