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Örtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die
Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft

Frau Stefanie Fimm (CDU) hat durch Erklärung auf ihr Bürgerschaftsmandat und ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.

Als nächsten Nachfolger habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung die auf dem Listenwahlvorschlag der Partei CDU für die Bürgerschaftswahl vom 14. Mai 2023 unter der lfd. Nr. 14 aufgeführten Bewerber

Klaus Rohlf
Unternehmer
geb. im Jahr 1954
wohnhaft in 23568 Lübeck

festgestellt.

Der Kandidat auf Listenplatz Nr. 12 hat das Mandat abgelehnt.
Der Kandidat auf Listenplatz Nr. 13 ist für das ausgeschiedene Mitglied auf Listenplatz Nr. 8 nachgerückt.
Herr Rohlf hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 28.01.2025 erworben.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch“
einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 29.01.2025.

Lübeck, den 28.01.2025

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    29.01.2025