Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631, 2004 S. 140) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 24.05.2012 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:
Stadtteil: Travemünde Gemarkung: Travemünde | Flur: | Flurstücke |
Verlängerung Rönnauer Ring | 1 | 513 |
Stichstraße Rönnauer Ring | 130 | |
Hoffmannskoppel | 536 | |
Teilflächen St.-Jürgen-Straße | 514, 516, 518, 520, 522, 524, 526, 528 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
2. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 661 Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.
3. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 14.06.2012
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister