Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 17.60.00 – Kronsforder Landstraße / Karkbrede –
hier:
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans 17.60.00 – Kronsforder Landstraße / Karkbrede – beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Schiereichenkoppel. Es umfasst das überwiegend gewerblich genutzte Grundstück Kronsforder Landstraße 177 einschließlich zugehörigem Grünland im Südosten sowie die Kronsforder Landstraße und die Karkbrede jeweils bis zur Straßenmitte.
Begrenzt wird das ca. 2,7 ha große Plangebiet im Nordwesten durch die Kronsforder Landstraße, im Nordosten durch das Wohngebiet an der Schiereichenkoppel, im Südosten und Südwesten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. durch die Straße Karkbrede.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Gewerbebetriebs unter Berücksichtigung der Immissionsschutzanforderungen benachbarter Wohnnutzungen geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 Gelegenheit zur Information über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Veröffentlichung der Planung erfolgt auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene.
Zusätzlich können die Unterlagen im Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – Tel.: 0451-122 6134 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und sich vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), per Post (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins hierzu äußern.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Im weiteren Verfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 17.01.2025
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung