HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des §§77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2024 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird
1. im Ergebnisplan mit
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.130.160.900 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.216.545.500 |
einem Jahresfehlbetrag von |
86.384.600 |
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.099.484.800 |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.157.845.000 |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
122.200.900 |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
159.870.300 |
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen |
84.625.500 Euro |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 91.970.000 Euro |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 360.000.000 Euro |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4.367,217 |
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
400% |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 500% |
2. Gewerbesteuer | 450% |
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 oder §84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 400.000 Euro. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.12.2024 für einen Teilbetrag
1. der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 65.000.000 EUR sowie
2. der Verpflichtungsermächtigungen von 60.000.000 EUR
erteilt.
Lübeck, 06.01.2025
gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister