Mittwoch, 22.01.2025 4° C

Bekanntmachung der HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK für das Haushaltsjahr 2025

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des §§77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2024 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird
1. im Ergebnisplan mit

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.130.160.900
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.216.545.500
einem Jahresfehlbetrag von

86.384.600

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.099.484.800
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.157.845.000
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
122.200.900
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
159.870.300

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen
84.625.500 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 91.970.000 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217

§3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer  
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
400%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500%
2. Gewerbesteuer 450%

§4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 oder §84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 400.000 Euro. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§5

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
______________________
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.12.2024 für einen Teilbetrag
1. der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 65.000.000 EUR sowie
2. der Verpflichtungsermächtigungen von 60.000.000 EUR
erteilt.

Lübeck, 06.01.2025

gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    06.01.2025