Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost Magdeburg, den 01.08.2012
P-143.3-EI / 31
Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Straßenbrücke über den Elbe-Lübeck-Kanal bei
km 3,475 in Büssau (Hansestadt Lübeck)
B e k a n n t m a c h u n g
über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost vom 30.07.2012 – Az.: P-143.3-EI / 31 – für den Ersatzneubau der Straßenbrücke über den Elbe-Lübeck-Kanal bei km 3,475 in Büssau (Hansestadt Lübeck) sowie der dazugehörenden, festgestellten Planunterlagen.
I.
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost hat gemäß § 14b des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG ist eine Ausfertigung des mit einer Rechtsbehelfbelehrung versehenen Beschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Planes zur Einsicht auszulegen.
II.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit
vom 27.08.2012 bis 10.09.2012
(jeweils einschließlich)
während der Dienststunden zur Einsicht aus bei der
Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen
- Foyer / Erdgeschoss („i-Punkt“) - Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
Montag und Dienstag 8.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Der Planfeststellungsbeschluss gilt gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG). Dies gilt nicht für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde.
Im Auftrag
Preuß