Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehren der Hansestadt Lübeck
vom 12.12.2024
Aufgrund von § 32 Abs. 1, 4 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2024 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 445, 452), in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2024 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 404), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 28.11.2024 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Höhe der Entschädigungen
Die Höhe der Entschädigungen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck, die die nachfolgend aufgeführten Funktionen wahrnehmen, werden nach Maßgabe der schleswig-holsteinischen „Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren - EntschVOfF)“ vom 13. April 2023 und der „Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF)“ vom 08. Mai 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Aufwandsentschädigungen für: |
monatlich |
Stadtwehrführung |
512,00 Euro |
Stellv. Stadtwehrführung |
384,00 Euro |
Vorstand Stadtfeuerwehrverband (Bereitschaftsführer und Stadtjugendfeuerwehrwartung) |
306,00 Euro |
Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwartung |
229,50 Euro |
Ortswehrführung |
228,00 Euro |
Stellv. Ortswehrführung |
171,00 Euro |
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2. Kleidergeld für:
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Stadtwehrführung |
12,50 Euro |
Stellv. Stadtwehrführung |
9,30 Euro |
Ortswehrführung |
6,50 Euro |
Stellv. Ortswehrführungen |
4,80 Euro |
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3. Auslagenpauschale für:
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Zugführungen |
52,00 Euro |
Führung Löschzug Gefahrgut |
52,00 Euro |
Stellv. Führung Löschzug Gefahrgut |
39,00 Euro |
Fachwarte |
52,00 Euro |
Jugendfeuerwehrwart:innen und Leitungen der Kinderfeuerwehren |
52,00 Euro |
Leitung Informations- u. Kommunikationswesen |
52,00 Euro |
Stellv. Leitung Informations- u. Kommunikationswesen |
39,00 Euro |
Verwaltungshelfer der Feuerwehrbereitschaften |
9,00 Euro |
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4. Aufwandsentschädigungen für Gerätewartungen für Wartung und Pflege folgender Fahrzeuge: |
monatlich |
Kleinfahrzeuge wie beispielhaft: MTW, MZF, KdoW, Logistikfahrzeuge, Anhänger |
12,00 Euro |
Kleine Löschfahrzeuge wie beispielhaft: TSF, TSF-W, KLF, ELW, technische Anhänger wie HLP, NEA |
18,00 Euro |
Mittlere Löschfahrzeuge wie beispielhaft: MLF, LF 10, HLF 10, TLF, LF KatS |
30,00 Euro |
Große Löschfahrzeuge wie beispielhaft: LF 20, HLF 20, DLAK |
38,00 Euro |
Andere Fahrzeuge sind entsprechend dem Umfang der Ausrüstung und dem zulässigen Gesamtgewicht einzustufen. |
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§ 2 Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Lübeck, den 12.12.2024
Der Bürgermeister