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Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehren der Hansestadt Lübeck vom 12.12.2024

Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehren der Hansestadt Lübeck

vom 12.12.2024

 

Aufgrund von § 32 Abs. 1, 4 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuer­wehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2024 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 445, 452), in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2024 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 404), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 28.11.2024 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Höhe der Entschädigungen

Die Höhe der Entschädigungen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hanse­stadt Lübeck, die die nachfolgend aufgeführten Funktionen wahrnehmen, werden nach Maßgabe der schleswig-holsteinischen „Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren - EntschVOfF)“ vom 13. April 2023 und der „Richtlinie über die Entschädigung von Mitglie­dern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF)“ vom 08. Mai 2024 wie folgt festgesetzt:                                                

1.     Aufwandsentschädigungen für:

monatlich

Stadtwehrführung

512,00 Euro

Stellv. Stadtwehrführung

384,00 Euro

Vorstand Stadtfeuerwehrverband

(Bereitschaftsführer und Stadtjugendfeuerwehrwartung)

306,00 Euro

Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwartung

229,50 Euro

Ortswehrführung

228,00 Euro

Stellv. Ortswehrführung

171,00 Euro

 

 

2.     Kleidergeld für:

 

 

Stadtwehrführung

12,50 Euro

Stellv. Stadtwehrführung

9,30 Euro

Ortswehrführung

6,50 Euro

Stellv. Ortswehrführungen

4,80 Euro

 

 

3.     Auslagenpauschale für:

 

 

Zugführungen

52,00 Euro

Führung Löschzug Gefahrgut

52,00 Euro

Stellv. Führung Löschzug Gefahrgut

39,00 Euro

Fachwarte

52,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart:innen und Leitungen der Kinderfeuerwehren

52,00 Euro

Leitung Informations- u. Kommunikationswesen

52,00 Euro

Stellv. Leitung Informations- u. Kommunikationswesen

39,00 Euro

Verwaltungshelfer der Feuerwehrbereitschaften

9,00 Euro

 

 

4.     Aufwandsentschädigungen für Gerätewartungen für Wartung und Pflege folgender Fahrzeuge:

monatlich

Kleinfahrzeuge wie beispielhaft:

MTW, MZF, KdoW, Logistikfahrzeuge, Anhänger

12,00 Euro

Kleine Löschfahrzeuge wie beispielhaft:

TSF, TSF-W, KLF, ELW, technische Anhänger wie HLP, NEA

18,00 Euro

Mittlere Löschfahrzeuge wie beispielhaft:

MLF, LF 10, HLF 10, TLF, LF KatS

30,00 Euro

Große Löschfahrzeuge wie beispielhaft:

LF 20, HLF 20, DLAK

38,00 Euro

Andere Fahrzeuge sind entsprechend dem Umfang der Ausrüstung und dem zulässigen Gesamtgewicht

einzustufen.

 

§ 2 Schlussbestimmungen

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Lübeck, den 12.12.2024

Der Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    12.12.2024