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Örtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen der
Hansestadt Lübeck oder/und ihrer Stiftungen

Örtliche Bekanntmachung

hier: öffentliche Auslegung des

+ Jahresabschluss 31.12.2022 der „Hansestadt Lübeck“

+ Jahresabschlüsse 31.12.2021 und 31.12.2022 der Stiftung „St.-Johannis Jungfrauenkloster“

+ Jahresabschlüsse 31.12.2021 und 31.12.2022 der „Stiftung Kriegsopferdank“

+ Jahresabschluss 31.12.2021 der „Lübecker Wohnstifte“

+ Jahresabschluss 31.12.2022 der Stiftung „Haus der Jugend“

+ Jahresabschluss 31.12.2022 der Stiftung „Lübecker Altstadt“

+ Jahresabschluss 31.12.2021 der Stiftung „Heiligen-Geist-Hospital“

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28.11.2024 die oben aufgeführten Jahresabschlüsse beschlossen und somit festgestellt.

Die jeweiligen Bilanzen mit Anhang, Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellungsbeschluss der Lübecker Bürgerschaft darüber sind gem. § 92 Abs. 4 GO örtlich bekannt zu machen.

Die Jahresabschluss-Beschlussvorlagen sind im Politik-Informationssystem Lübeck online frei aufrufbar unter https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/yw010.asp - „Recherche“ - Suchbegriff „Jahresabschluss“.

Die Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck selbst sind zudem mit allen Anlagen frei verfügbar abrufbar unter: https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/finanzen/interaktiver-haushalt.html

Die öffentliche Auslegung in Papierform erfolgt für die Dauer von 1 Monat ab Veröffentlichung im Dienstgebäude des Bereichs „Haushalt und Steuerung“, Mengstrasse 16.

Die Einsichtnahme ist dort aber nur nach vorheriger telefonischer Termin-Absprache unter Tel.Nr.: 0451/122 2060 möglich.

 

gez.

Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    06.12.2024