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BEKANNTMACHUNG DES ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBERS 50HERTZ

Ankündigung von Vermessungsarbeiten für das Projekt NordOstLink in der Hansestadt Lübeck

Vorhaben

Das Projekt NordOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom- Übertragung (HGÜ). Sie führt vom Suchraum Heide in Schleswig-Holstein bis zum Suchraum Klein Rogahn bei Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. TenneT und 50Hertz als zuständige Übertragungsnetzbetreiber werden die Leitung planen, realisieren und anschließend betreiben.

Der NordOstLink ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 23. Juli 2013, zuletzt geändert am 16. Juli 2024, als Vorhaben Nr. 81 und 81a bis 81f gesetzlich verankert. Informationen zum Projekt, dem geplanten Leitungsverlauf und dem Ablauf des Verfahrens finden Sie auf der Projektwebseite unter www.50hertz.com/nordostlink.

Für den NordOstLink sind Voruntersuchungen notwendig. Unter anderem müssen terrestrische Vermessungsarbeiten am Boden durchgeführt werden.

Vermessungsarbeiten

Die terrestrischen Vermessungsarbeiten dienen zur Verbesserung und Vervollständigung bereits erhobener Daten. Sie werden von dem Planungsbüro Sweco GmbH im Auftrag der TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH durchgeführt.

Nutzung der Grundstücke

Für die Arbeiten ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten und befahren sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes betreten und befahren. Für den reibungslosen Ablauf der Voruntersuchungen bitten wir alle betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte, den Mitarbeitenden der beauftragten Dienstleister den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gewähren.

Bei der Voruntersuchung handelt es sich um keine Vorfestlegung auf einen Leitungsverlauf oder eine bestimmte Ausführungstechnik. Die Arbeiten finden entlang des aktuellen Trassenvorschlags sowie von Verlaufsalternativen des NordOstLinks statt.

Zeitraum

Die Arbeiten finden Anfang Januar 2025 bis voraussichtlich Ende Juni 2025 in der Hansestadt Lübeck statt.

Gesetzesgrundlage

Die Berechtigung zur Durchführung von Voruntersuchungen wie bspw. Vermessungsarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über Voruntersuchungen informiert.

Für Informationen über den NordOstLink und Kontakt zum Projektteam besuchen Sie unsere Website unter www.50hertz.com/NordOstLink

Ansprechpersonen für Ihre Fragen

Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zu den anstehenden Arbeiten wenden Sie sich bitte an Tristan Winkler, T: +49(0) 30 5150-6521, E-Mail: tristan.winkler_ext@50hertz.com.

Für allgemeine Fragen zum Netzausbauprojekt NordOstLink ist Frau Julia Pohlers unter +49 (0)30 5150-6563 oder julia.pohlers@50hertz.com gerne erreichbar.

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    28.11.2024