Bekanntmachung über die
Feststellung einer Listennachfolgerin als Mitglied der Bürgerschaft
Frau Tamina Vahlendieck (SPD) hat durch Erklärung auf ihr Bürgerschaftsmandat und ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.
Als nächste Nachfolgerin habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung die auf dem Listenwahlvorschlag der Partei SPD für die Bürgerschaftswahl vom 14. Mai 2023 unter der lfd. Nr. 2 aufgeführte Bewerberin
Sandra Odendahl
Angestellte / Krankenschwester geb. im Jahr 1973
wohnhaft in 23628 Krummesse,
festgestellt.
Frau Sandra Odendahl hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 27.11.2024 erworben.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch“ einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 28.11.2024.
Lübeck, den 27.11.2024
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau Bürgermeister