hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 01.76.00 – Mittlere
Wallhalbinsel / Spielbank / Hotel – nach § 3 (2) BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 17.09.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 01.76.00 – Mittlere Wallhalbinsel / Spielbank / Hotel – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 04.10.2012 bis einschließlich 05.11.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in den Stadtteilen Innenstadt und St. Lorenz Süd und umfasst die Flächen eines Hotelgebäudes an der Willy-Brand-Allee einschließlich einer nördlich des Gebäudes liegenden Stellplatzanlage und einer südlich des Gebäudes liegenden Grünfläche. Darüber hinaus schließt der Bebauungsplan ein Teilstück des Stadtgrabens einschließlich angrenzender Uferbereiche in seinen Geltungsbereich ein.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um in einem Teilbereich des bestehenden Hotelkomplexes eine Spielbank einrichten und betreiben zu können und die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen.
Lübeck, 24.09.2012 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung