Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 27.06.2024 beschlossen, die Geschäftsordnung für die Bürgerschaft wie folgt zu ergänzen:
„Nach § 34 Abs.1 Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„Abweichend zu § 23 Abs. 7 Satz 6 darf in den Ausschusssitzungen kein Redner während einer Beratung mehr als 4mal zur selben Angelegenheit sprechen einschließlich der Begründung und des Schlusswortes. In besonderen Fällen kann der Ausschussvorsitzende / die Ausschussvorsitzende Ausnahmen zulassen.“
Die Änderung wurde in die Geschäftsordnung eingearbeitet und die aktualisierte Fassung kann nunmehr unter https://www.luebeck.de/bekanntmachungen abgerufen werden.