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Örtliche Bekanntmachung geänderte Fassung der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 27.06.2024 beschlossen, die Geschäftsordnung für die Bürgerschaft wie folgt zu ergänzen:

„Nach § 34 Abs.1 Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

„Abweichend zu § 23 Abs. 7 Satz 6 darf in den Ausschusssitzungen kein Redner während einer Beratung mehr als 4mal zur selben Angelegenheit sprechen einschließlich der Begründung und des Schlusswortes. In besonderen Fällen kann der Ausschussvorsitzende / die Ausschussvorsitzende Ausnahmen zulassen.“

Die Änderung wurde in die Geschäftsordnung eingearbeitet und die aktualisierte Fassung kann nunmehr unter https://www.luebeck.de/bekanntmachungen abgerufen werden.

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  • Veröffentlicht am:
    26.08.2024