Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg /
Heidenkoppel – gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 17.09.2012 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Der geltende Flächennutzungsplan wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durch Berichtigung angepasst (115. Änderung des Flächennutzungsplanes).
Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Gertrud, Gemarkung Schlutup, Flur 12 und umfasst die Flurstücke 44/44 und 44/49.
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines kleinen Wohngebiets auf der brachliegenden Fläche der ehemaligen Kindertagesstätte geschaffen werden.
Lübeck, 24.09.2012 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung