Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit
über den Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
"Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg - Lübeck - Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“,
Planfeststellungsabschnitt Lübeck
(Aktenzeichen: 571ppa/013-2024#002)
Das Vorhaben ist Teil des Ausbaus der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. Wesentliche Punkte dieses Planfeststellungsabschnitts sind der Aus- und Umbau der Eisenbahnstrecken 1100, 1113, 1120, 1121, 1122 und 1130. Hierzu werden Weichenverbindungen im Bereich des Lübecker Hauptbahnhofs sowie des Lübecker Hauptgüterbahnhofs angepasst, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Oberleitungsanlage verändert sowie Weichenheizungen eingebaut. Als Maßnahmen des Schallund Erschütterungsschutzes werden Lärmschutzwände im Bereich der Hansestadt Lübeck errichtet, Schwellenbesohlung und im Bereich bestehender Eisenbahnüberführungen der Strecke 1100 Unterschottermatten eingebaut. Der Schaltposten Bad Schwartau wird neu gebaut und der Abzweig Schwartau Waldhalle zur Kapazitätserhöhung der Strecke umgebaut. Der Bahnübergang „Zur Teerhofinsel“ wird aufgelassen und stattdessen eine Umgehungsstraße neu gebaut.
Das Eisenbahn-Bundesamt (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) führt auf Antrag der DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin) vom 28.06.2024 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Hansestadt Lübeck und in der Stadt Bad Schwartau beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 04.07.2024 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.
Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen:
- Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 01
- Anhang 1 zum Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 01, Differenzierung von Umweltauswirkungen durch den Bundestagsbeschluss 19/20624 vom 02.07.2020
- Unterlagen für die Einleitung von Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen, Planunterlagen Nr. 11.1 bis 11.4
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich des Erläuterungsberichts mit Maßnahmenblättern, der Bestands- und Konfliktpläne, des Maßnahmenübersichtsplans sowie der Maßnahmenpläne, Planunterlagen Nr. 12.1 bis 12.5
- UVP-Bericht, Planunterlage Nr. 13.1 mit Bestands- und Bewertungsplänen der Schutzgüter und Auswirkungsprognosen, Planunterlagen 13.2.1 bis 13.2.5
- Artenschutzfachbeitrag, Planunterlage Nr. 14
- FFH-Verträglichkeitsprüfung, mit Erläuterungsberichten und Detailkarten, Planunterlage Nr. 15.1 bis 15.3.2
- Schalltechnische Untersuchung zu Betriebs- und Baulärm, Planunterlagen Nr. 16.1 bis 16.10
- Erschütterungstechnische Untersuchung, Planunterlagen Nr. 17.1 bis 17.4
- Geotechnische und hydrogeologische Gutachten, Planunterlagen Nr. 18, 18.11 bis 18.18
- Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept, Planunterlagen 19.1 bis 19.4
- Weitere umweltbezogene Planunterlagen (Nr. 20.3, Elektromagnetische Verträglichkeit; Nr. 20.4, zu faunistischen Erfassungen und Biotoptypen; Nr. 20.6, wasserrechtlicher Fachbeitrag; Nr. 20.7, Untersuchung Lichtimmissionen, Nr. 20.8 Untersuchung Verschattungssituation; Nr. 20.10, Sichtachsenstudie; Nr. 20.12, Archäologie)
Die Auslegung des Plans (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 AEG durch eine Veröffentlichung auf der Internetseite www.eba.bund.de/bekanntmachungen in der Zeit vom 19.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 bewirkt.
Auf Verlangen eines Beteiligten wird diesem eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Das Verlangen ist während der Dauer der Beteiligung an die Anhörungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, E-Mail: Kanzlei-Sb1-hmb-swn@eba.bund.de, Tel: 0385 74520) zu richten.
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Hamburg/Schwerin
Schwerin, 16.07.2024