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Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes

Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit
über den Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
"Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg - Lübeck - Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“,
Planfeststellungsabschnitt Lübeck 
(Aktenzeichen: 571ppa/013-2024#002)

Das Vorhaben ist Teil des Ausbaus der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. Wesentliche Punkte dieses Planfeststellungsabschnitts sind der Aus- und Umbau der Eisenbahnstrecken 1100, 1113, 1120, 1121, 1122 und 1130. Hierzu werden Weichenverbindungen im Bereich des Lübecker Hauptbahnhofs sowie des Lübecker Hauptgüterbahnhofs angepasst, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Oberleitungsanlage verändert sowie Weichenheizungen eingebaut. Als Maßnahmen des Schallund Erschütterungsschutzes werden Lärmschutzwände im Bereich der Hansestadt Lübeck errichtet, Schwellenbesohlung und im Bereich bestehender Eisenbahnüberführungen der Strecke 1100 Unterschottermatten eingebaut. Der Schaltposten Bad Schwartau wird neu gebaut und der Abzweig Schwartau Waldhalle zur Kapazitätserhöhung der Strecke umgebaut. Der Bahnübergang „Zur Teerhofinsel“ wird aufgelassen und stattdessen eine Umgehungsstraße neu gebaut.

Das Eisenbahn-Bundesamt (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) führt auf Antrag der DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin) vom 28.06.2024 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Hansestadt Lübeck und in der Stadt Bad Schwartau beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 04.07.2024 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.

Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen:

- Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 01

- Anhang 1 zum Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 01, Differenzierung von Umweltauswirkungen durch den Bundestagsbeschluss 19/20624 vom 02.07.2020

- Unterlagen für die Einleitung von Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen, Planunterlagen Nr. 11.1 bis 11.4

- Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich des Erläuterungsberichts mit Maßnahmenblättern, der Bestands- und Konfliktpläne, des Maßnahmenübersichtsplans sowie der Maßnahmenpläne, Planunterlagen Nr. 12.1 bis 12.5

- UVP-Bericht, Planunterlage Nr. 13.1 mit Bestands- und Bewertungsplänen der Schutzgüter und Auswirkungsprognosen, Planunterlagen 13.2.1 bis 13.2.5

- Artenschutzfachbeitrag, Planunterlage Nr. 14

- FFH-Verträglichkeitsprüfung, mit Erläuterungsberichten und Detailkarten, Planunterlage Nr. 15.1 bis 15.3.2

- Schalltechnische Untersuchung zu Betriebs- und Baulärm, Planunterlagen Nr. 16.1 bis 16.10

- Erschütterungstechnische Untersuchung, Planunterlagen Nr. 17.1 bis 17.4

- Geotechnische und hydrogeologische Gutachten, Planunterlagen Nr. 18, 18.11 bis 18.18

- Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept, Planunterlagen 19.1 bis 19.4

- Weitere umweltbezogene Planunterlagen (Nr. 20.3, Elektromagnetische Verträglichkeit; Nr. 20.4, zu faunistischen Erfassungen und Biotoptypen; Nr. 20.6, wasserrechtlicher Fachbeitrag; Nr. 20.7, Untersuchung Lichtimmissionen, Nr. 20.8 Untersuchung Verschattungssituation; Nr. 20.10, Sichtachsenstudie; Nr. 20.12, Archäologie)

Die Auslegung des Plans (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 AEG durch eine Veröffentlichung auf der Internetseite www.eba.bund.de/bekanntmachungen in der Zeit vom 19.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 bewirkt.

Auf Verlangen eines Beteiligten wird diesem eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Das Verlangen ist während der Dauer der Beteiligung an die Anhörungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, E-Mail: Kanzlei-Sb1-hmb-swn@eba.bund.de, Tel: 0385 74520) zu richten.

  1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist - bis einschließlich 19.09.2024 - beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, schriftlich oder in elektronischer Form per E-Mail an Kanzlei-Sb1-hmb-swn@eba-bund.de Einwendungen gegen den Plan erheben.

    Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren.

    Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

  2. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

  3. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

  4. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

  5. Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 19 Abs. 2 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient.

  6. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen werden zeitgleich mit der Auslegung der Unterlagen auch im UVP-Portal https://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht.

  7. Das Eisenbahn-Bundesamt führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das genannte Bauvorhaben gemäß § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) einen Erörterungstermin durch.
    Der Erörterungstermin findet ab dem 15.01.2025 ab 10:00 Uhr im Rathaus Lübeck, Große Börse, Breite Straße 62, 23552 Lübeck statt. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

  8. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie der Vortrag von Betroffenen erörtert. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen.

  9. Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.

  10. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

  11. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise.

  12. Diese Bekanntmachung sowie weitere Informationen sind auch auf der Internetseite https://www.eba.bund.de/bekanntmachungen zu finden.

Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Hamburg/Schwerin
Schwerin, 16.07.2024

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.07.2024